Miteigentum-Aufhebung: Mangels Einigung und Erwerbsinteresse bleibt nur öffentliche Versteigerung
ZGB 651 Abs. 2 Können sich die Miteigentümer über die Art der Aufhebung des Miteigentums nicht einigen, bleibt dem auseinandersetzungswilligen Miteigentümer einzig die Möglichkeit, die... weiterlesen