Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kollektivgesellschaft
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STEUERN

Steuerliche Motive für die Rechtsformwahl „Kollektivgesellschaft“ Eine Kollektivgesellschaft hat den Vorteil, dass während ihres Betriebes keine wirtschaftliche Doppelbelastung stattfindet1. Die Kollektivgesellschaft hat aber bei der... weiterlesen

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Ausschluss durch Richter

Aus wichtigen Gründen kann der Richter auf Ausschluss eines Gesellschafters und auf dessen Abfindung erkennen, sofern alle übrigen Gesellschafter es beantragen. Dabei gelten folgende Kautelen:... weiterlesen

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GESELLSCHAFTERWECHSEL

Grundsatz Das Ausscheiden nur eines Gesellschafters führt auch bei der Kollektivgesellschaft (KLG) grundsätzlich zur Auflösung. Ausnahmen Gesetzliche Ausnahmen durchbrechen das grundsätzliche Auflösungs-Prinzip: Ausscheiden durch Übereinkunft... weiterlesen

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Beendigung ohne Liquidation

Auch bei der Kollektivgesellschaft (KLG) kann eine Beendigung der Gesellschaft ohne Liquidation stattfinden. Ein Gesellschafter oder ein Dritter übernimmt das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven:... weiterlesen

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Liquidationsablauf

Den Liquidatoren obliegen folgende Aufgaben: Eintragung der Auflösung im HR [vgl. HRegV 42] Beendigung der laufenden Geschäfte [vgl. OR 585 Abs. 1] Erfüllung der Verpflichtungen... weiterlesen

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Liquidatoren

Für die Liquidationsorgane sind folgende Grundsätze zu beachten: Vertretungsbefugte Gesellschafter Voraussetzungen keine Hinderungsgründe keine Berufung eines anderen Liquidators [vgl. OR 583 Abs. 1]. Ausnahmen Ernennung... weiterlesen

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Liquidation

Die Liquidation der Rechte und Pflichten der Kollektivgesellschaft (KLG) werden bestimmt durch: Liquidatoren Vertretung der Erben eines Gesellschafters Liquidationsablauf Beendigung ohne Liquidation Gesetzliche Grundlage Liquidation:... weiterlesen

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Auflösung

Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch Gläubiger eines Gesellschafters Literatur... weiterlesen

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BEENDIGUNG

Die Beendigung der Kollektivgesellschaft ist in OR 574 ff. geregelt. Die Einzelheiten finden Sie unter: Auflösung Liquidation Gesetzliche Grundlage Auflösung und Ausscheiden: OR 574: Im... weiterlesen

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Handelsregistereintrag

Die kaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) wie die nichtkaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) sind ins Handelsregister am Sitze der Gesellschaft einzutragen. Die HR-Eintragungselemente sind [vgl. HRegV 41 Abs. 1]: Firma Unternehmensidentifikations-Nummer Sitz Rechtsdomizil Rechtsform Zeitpunkt... weiterlesen

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Sitz

Die Kollektivgesellschaft hat grundsätzlich einen eigenen Sitz. Der Ort des Sitzes ist nicht frei wählbar befindet sich am tatsächlichen Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aktivitäten, d.h. am... weiterlesen

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Firma

Bei der Firmenbildung ist folgendes zu beachten: Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze Bei der Bildung einer Firma der KLG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit, der Unübertragbarkeit... weiterlesen

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Gesellschaftsvertrag

Die Kollektivgesellschaft entsteht aus Konsens Einigung, gemeinsam ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben Falsche Bezeichnung der Gesellschaft (zB einfache Gesellschaft oder nur Nennung... weiterlesen

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ERRICHTUNG

Vorweg ist für die Errichtung einer Kollektivgesellschaft (KLG) zu unterscheiden: Kaufmännische Gesellschaft Formlose, konkludente Einigung, verbunden mit Eintragungspflicht + HR-Eintragung HR-Eintragung nur von deklaratorischer Bedeutung... weiterlesen

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Haftung

Haftungs-Grundsätze Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist bei der Kollektivgesellschaft (KLG) wie folgt gesetzlich geordnet: Primärhaftung des Sondervermögens der Gesellschaft für die ausschliessliche Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger... weiterlesen

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Vertretung

Der aussenstehende (gutgläubige) Dritte hat zu beachten: Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters Voraussetzung Keine der Einzelvertretungsbefugnis entgegenstehenden Eintragungen im Handelsregister (HR) Umfang für alle Rechtshandlungen, die der... weiterlesen

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Verselbständigte Gesamthandschaft

Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine sog. verselbständigte Gesamthandgemeinschaft kann durch folgende Elemente charakterisiert werden: Rechtsnatur „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ keine eigene Rechtspersönlichkeit Verfolgung wirtschaftlicher Ziele... weiterlesen