Getrennte Ehegatten-Besteuerung: Voraussetzungen und Beweislast
DBG; StHG; BL / SO Sachverhalt A.A.________ meldete sich im Jahre 2015 aus der Gemeinde U.________ (SO) ab und per 01.07.2015 in der Gemeinde V.________... weiterlesen
DBG; StHG; BL / SO Sachverhalt A.A.________ meldete sich im Jahre 2015 aus der Gemeinde U.________ (SO) ab und per 01.07.2015 in der Gemeinde V.________... weiterlesen
Jannick Andreas Walleser Die Feststellung des Widerrufs einer Erbeinsetzung der verfügenden Person zu Lebzeiten unter Berücksichtigung von BGer 5A_408/2016 vom 21. Juli 2017 Zürich /... weiterlesen
SchKG 230a und SchKG 260 Die Abtretung von Nachlassaktiven aufgrund SchKG 230a muss nach anderen Kriterien beurteilt werden als die Abtretung von Rechtsansprüchen aufgrund SchKG... weiterlesen
Stärkung des Schweizer Rentensystems durch höhere Selbstvorsorge Der Nationalrat (NR) hat am Mittwoch, den 16.03.2022, die parlamentarische Initiative von Erich Hess (SVP/BE) mit 96 zu... weiterlesen
100 % Eigenmittel aus der Vorsorge Ausgangslage Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat 2013 die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert und den Kauf von Liegenschaften... weiterlesen
Isabelle Amacker Die Verhältnismässigkeit der Herabsetzung unter Berücksichtigung von Art. 532 ZGB Zürich / Basel / Genf 2021 108 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF... weiterlesen
ZGB 519 ff. Die erbrechtliche Ungültigkeitsklage, angestrengt nur gegen die Willensvollstrecker-Berufung, setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess miteinbezogen werden müssen.... weiterlesen
ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags.... weiterlesen
Philippe Frésard / †Jürg Morger: Aktuelle Fragen des internationalen Erbrechts Zürich / Basel / Genf 2020 192 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 69.00 ISBN... weiterlesen
Bruno Bächli Nachlassplanung und Erbschaftssteuer 1. Auflage Zürich / Basel / Genf 2020 92 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 68.00 ISBN 978-3-7255-8026-2 Buchart Buch... weiterlesen
Stephanie Hrubesch-Millauer Erbrecht 3. Auflage Zürich / St. Gallen 2021 220 Seiten DIKE Verlag CHF 45.00 ISBN 978-3-03891-369-6 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Reihe: in a... weiterlesen
ZGB 517 f. / ZGB 482 Der Erblasser kann mittels Verfügung von Todes wegen die Aufgaben des Willensvollstreckers – im Verhältnis zum gesetzlichen Umfang – präzisieren. Geht... weiterlesen
ZGB 517 Wird eine juristische Person als Willensvollstreckerin berufen, musste und durfte der Erblasser davon ausgehen, dass auch ohne entsprechende Ersatzberufung im Testament ebenfalls deren... weiterlesen
ZGB 518 / BGFA 12 lit. a Zuständigkeiten Es haben zu befinden: Zur Mandatsführung über die Qualität der Mandatsführung und über die Angemessenheit anwaltlicher Honorarforderungen... weiterlesen
ZGB 580 ff. / ZPO pro div. Im konkreten Fall hatte die Willensvollstreckerin die Anordnung der Aufnahme eines öffentlichen Inventars gemäss ZGB 580 angefochten. Die... weiterlesen
ZGB 540 Abs. 1 Ziffer 3 + ZGB 562 Abs. 3 Der Beschwerdeführer (Pfleger und Betreuer) verletzte seine Pflicht, der alleinstehenden Erblasserin klar zu machen,... weiterlesen
Das Mandat des Willensvollstreckers ist nach durchgeführter Teilung und Vorlage der Schlussabrechnung prinzipiell beendet. Nach Mandatsbeendigung ist der Willensvollstrecker grundsätzlich von all seinen Pflichten entbunden.... weiterlesen
Cordula Lötscher Der digitale Nachlass Zürich / Basel / Genf 2021 234 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 89.00 ISBN 978-3-7255-8240-2 Buchart Buch (PrintPlus) Reihe... weiterlesen
ZGB 602 Abs. 3 Die Bestellung eines sog. Erbenvertreters ist an die Voraussetzungen von ZGB 602 Abs. 3 gebunden (siehe Box unten) und bei nachfolgendem... weiterlesen
Staats- und Gemeindesteuern 2012; Nachsteuern und Busse Sachverhalt / Verfahrens-History Die Steuerpflichtige war von ihrem früheren Lebenspartner und Verlobten B (verstorben 2011) als Alleinerbin eingesetzt... weiterlesen