Grenzvorrichtungen
Einfriedigungen Als Grenzvorrichtungen oder in der Terminologie des Gesetzes Einfriedigungen gelten alle Vorrichtungen, welche an oder auf die Grenze angebracht werden, um zwei Grundstücke voneinander... weiterlesen
Einfriedigungen Als Grenzvorrichtungen oder in der Terminologie des Gesetzes Einfriedigungen gelten alle Vorrichtungen, welche an oder auf die Grenze angebracht werden, um zwei Grundstücke voneinander... weiterlesen
Höhe und Grenzabstand Höhe und Grenzabstand von Pflanzen sind kantonal geregelt (ZGB 688). Die von den Kantonen aufgestellten Regeln sind in den jeweiligen Einführungsgesetzen zum... weiterlesen
Grabungen und Bauten auf einem Grundstück dürfen nach ZGB 685 I nicht dazu führen, dass das Erdreich der nachbarlichen Grundstücke in Bewegung gerät und dadurch... weiterlesen
Rechte und Pflichten des Eigentümers Auf dem eigenen Grundstück ist im Rahmen der Rechtsordnung grundsätzlich alles erlaubt. Der Eigentümer kann sein Grundstück so verwenden, wie... weiterlesen
Die Verhältnisse zwischen Mietern in verschiedenen Gebäuden, welche verschiedenen Eigentümern gehören, sind geregelt im Mietrecht Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbarn (OR 257f) sind sonst nicht... weiterlesen
Die Verhältnisse zwischen Mietern sind geregelt im Mietrecht Insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme (OR 257f I) Besitzesrecht Mieter können sich gegen andere Mieter auf Besitzesschutz berufen (ZGB... weiterlesen
Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern von Nachbargrundstücken und Mietern sind geregelt im Eigentumsrecht Rechte des Eigentümers gegenüber dem Mieter (ZGB 641 ff.) Nachbarrecht Im Verhältnis zum... weiterlesen
Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern bzw. Vermietern und Mietern sind geregelt im Mietrecht Mietvertrag (OR 254 ff.) Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (OR 257f I) Eigentumsrecht... weiterlesen
Die Verhältnisse zwischen Grundeigentümern sind geregelt im Eigentumsrecht in ZGB 641 ff. Dienstbarkeitsrecht in ZGB 730 ff. Nachbarrecht in ZGB 679, ZGB 684 ff. Besitzesrecht... weiterlesen
Relation zwischen… Eigentümern Eigentümern bzw. Vermietern und Mietern Nachbareigentümern und Mietern Mietern im gleichen Gebäude Mietern in verschiedenen Gebäuden... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen des Nachbarrechts Eigentumsabwehrrechte ZGB 641 II Nachbarrecht ZGB 679 und ZGB 684 ff. Besitzesschutz ZGB 919 ff. Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) Bau-... weiterlesen
Rechtlicher Begriff: «Nachbar» In der juristischen Fachsprache sind Nachbarn: die Eigentümer unmittelbar aneinandergrenzender Grundstücke die Eigentümer nicht unmittelbar aneinandergrenzender Grundstücke, wenn sich Immissionen vom einen... weiterlesen
Eigentum – Grenzenlose Freiheit – Oder doch nicht? Die Freiheit der beliebigen Ausübung des Eigentums ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Nachbarrecht eingeschränkt im... weiterlesen