Rechtsnatur
Die Nutzniessung ist als Personaldienstbarkeit ein beschränktes dingliches Recht, welches den belasteten Grundeigentümer zur Duldung der Nutzung bzw. des Gebrauchs durch den Nutzniesser verpflichtet. Weiterführende... weiterlesen
Die Nutzniessung ist als Personaldienstbarkeit ein beschränktes dingliches Recht, welches den belasteten Grundeigentümer zur Duldung der Nutzung bzw. des Gebrauchs durch den Nutzniesser verpflichtet. Weiterführende... weiterlesen
Berechtigter Recht, eine Sache, ein Recht oder ein bestimmtes Vermögen zu nutzen Szenario Vorbehaltsnutzung Weitere Ziele Belasteter Gegenleistungszweck Szenario Vorbehaltsnutzung Meistbegünstigung Versorgungszweck Einkommens-Sicherstellung durch Nutzniessung... weiterlesen
Meistens decken sich die Motive mit den Zielen (siehe oben). Unerwähnt bleibt in der Regel das effektive Motiv des belasteten Grundeigentümers, dem Nutzniessungsberechtigten keine Geldwerte... weiterlesen
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Der Kapitalwert einer Nutzniessung kann beispielsweise wie folgt berechnet werden: 1) jährlicher Wert der lebenslänglichen Nutzung CHF 108’000 2) mittlere Lebenserwartung nach: a) Schaetzle/Weber, Kapitalisieren,... weiterlesen
Abtretungsvertrag Muster Abtretungsvertrag (PDF, 61 KB)... weiterlesen
Tipps für die die Immobilie abgebenden Eltern: Beachten Sie folgendes: Ist nur der eine Ehegatte Immobilienveräusserer, so sollten trotzdem beide Elternteile als Nutzniesser postuliert werden.... weiterlesen
Die Nutzniessung ist ideal für Immobilieneigentümer, die lebzeitig die Verantwortung als Immobilieneigentümer an einen Nachkommen abgeben wollen. die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen... weiterlesen
Steuern während der NN-Ausübung Direkte Bundessteuer Die Erträgnisse werden durch den Nutzniesser zu 100% als Einkommen besteuert. Einkommenssteuer Der Nutzniessungsertrag ist vom Nutzniesser zu 100%... weiterlesen
Die Ausübung der Nutzniessung kann – wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht geht – auf einen anderen übertragen werden; der nutzniessungsbelastete Eigentümer ist... weiterlesen
Der Nutzniesser trägt, und zwar im Verhältnis zur Dauer seiner Berechtigung die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Bewirtschaftung der Sache die Verzinsung der auf der Sache haftenden... weiterlesen
Der Nutzniesser hat im Rahmen des gewöhnlichen Unterhalts den Gegenstand zu erhalten, zu unterhalten und zu erneuern. Wichtigere Arbeiten und Vorkehren sind dem Eigentümer zu melden... weiterlesen
Hat der Nutzniesser Verwendungen gemacht oder Neuerungen vorgenommen, zu denen er nicht verpflichtet war, kann bei der Rückgabe Ersatz nach den Regeln der Geschäftsführung ohne... weiterlesen
In aller Regel ist dann die Ausübung des Nutzniessungsrechtes, also des Rechtes selber, unentgeltlich.... weiterlesen
Die Einräumung der Nutzniessung erfolgt lebzeitig: durch Schenkung (Pflichtteile beachten) im Rahmen eines Abtretungsvertrages (gemischte Schenkung: 25 % als Erbvorbezug + 75 % entgeltlich wie... weiterlesen
So berechnen Sie den Wert der Nutzniessung (sog. Kapitalwert), den Sie im Grundstücks-Abtretungsvertrag Eltern/Kind, wo die Nutzniessung im Sinne eines Gegengeschäftes eingeräumt wird, als Tilgung... weiterlesen
Es gelten die Vorschriften über den Erwerb von Grundeigentum. Dabei ist wie allgemein zu unterscheiden zwischen Rechtsgrundausweis (Erwerbsgrund) und grundbuchlichem Vollzug (Erwerbsakt, d.h. dingliche Entstehung... weiterlesen
Das Wohnrecht kann im Gegensatz zur Nutzniessung nur natürlichen Personen zustehen. darf anders als die Nutzniessung nur einen Teil des Grundstückes betreffen. verpflichtet den Berechtigten... weiterlesen
Die Nutzniessung verleiht dem Nutzniesser den vollen Genuss des Gegenstandes (vgl. ZGB 745 Abs. 2), sofern und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. ZGB 745... weiterlesen
Als Gegenstand kommen in Frage: bewegliche Sachen Grundstücke Rechte ganze Vermögen. Die Nutzniessung unterscheidet sich von sämtlichen anderen Dienstbarkeiten dadurch, dass sie sich nicht nur... weiterlesen