Gerichtliche Absetzung des StWEG-Verwalters
Die vom Gericht zu beurteilenden dogmatischen Eckdaten der gerichtlichen Absetzung eines Stockwerkeigentums-Verwalters im konkreten Fall ergaben folgendes:... weiterlesen
Die vom Gericht zu beurteilenden dogmatischen Eckdaten der gerichtlichen Absetzung eines Stockwerkeigentums-Verwalters im konkreten Fall ergaben folgendes:... weiterlesen
Lautet die Dienstbarkeit zugunsten eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks, steht die Ausübungsbefugnis in der Regel den einzelnen Stockwerkeigentümern und nicht der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu.... weiterlesen
Parlamentarische Initiative Petra Gössi (14.453) Petra Gössi (FDP) plant mit ihrer parlamentarischen Initiative eine Ergänzung der kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln für Stockwerkeigentumswohnungen (vgl. nachfolgende Box). Käufer neuer... weiterlesen
Kein gesetzliches Vorkaufsrecht Beim Stockwerkeigentum besteht von Gesetzes wegen kein Vorkaufsrecht. Vertragliches Vorkaufsrecht Im Begründungsakt oder durch einstimmige schriftliche Vereinbarung aller Stockwerkeigentümer kann ein Vorkaufsrecht... weiterlesen
Allgemeines Die Versammlung der Stockwerkeigentümer ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, die zugleich zur Hälfte anteilsberechtigt ist, anwesend sind. Stets müssen mindestens zwei Stockwerkeigentümer... weiterlesen
Jeder Stockwerkeigentümer hat sich an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten der Gesamtliegenschaft zu beteiligen, je nach Grundlage gemäss seinem Wertanteil oder gemäss separatem Kostenreglement. Weiterführende... weiterlesen
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks beinhaltet von Seiten des Stockwerkeigentümers: Recht auf Einsetzung und Abberufung des Verwalters (vgl. ZGB 712q) Anspruch auf Aufstellung eines Nutzungs-... weiterlesen
Für die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile gilt: Vereinbarkeit mit den Rechten der übrigen Stockwerkeigentümer Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme Nutzung nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Nutzung... weiterlesen
Die Rechtsstellung des Stockwerkeigentümers bezieht sich nicht nur auf sein Sonderrecht, sondern auch auf die Gemeinschaftlichen Teile des Stockwerkeigentums, die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen. Wiederum... weiterlesen
Jeder Stockwerkeigentümer ist zum Unterhalt seiner Sonderrechtsräume in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verantwortlich, d.h. für Reinigung Unterhalt Erneuerung Der Stockwerkeigentümer ist gehalten, alle... weiterlesen
Jeder Stockwerkeigentümer kann seine Sonderrechtsräume im Innern frei gestalten (ändern, ausbauen etc.): Innenausbau Bodenbeläge Wandverkleidungen Deckenverkleidungen Tapetenverkleidung / Bemalung der Wände Möbeleinbauten Küchen Nasszellen Einbauschränke... weiterlesen
Grundsätzlich verwaltet jeder Stockwerkeigentümer sein Sonderrecht selbst: Das Selbstverwaltungsrecht schliesst es nicht aus, dass der Stockwerkeigentümer sein Sondergrundstück ein Immobilienbewirtschafter zur Vermietung und Verwaltung übergeben... weiterlesen
Wie jede Rechtsausübung stösst auch das Nutzungsrecht dort an seine Grenzen, wo die berechtigten Interessen anderer Stockwerkeigentümer oder Dritter beginnen: Unentziehbarkeit Das Sonderrecht darf dem... weiterlesen
Der Stockwerkeigentümer kann sein Sonderrecht, d.h. die in seinem alleinigen Recht stehenden, in sich geschlossenen Räume, im Rahmen von Gesetz und Gemeinschaftsordnung Nutzungsrecht Verwaltungsrecht Bauliche... weiterlesen
Prinzipien Die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer werden bestimmt durch: Gesetz Stockwerkeigentums-Regeln (ZGB 712 ff.) Ergänzendes Miteigentum (ZGB 646 ff.) Miteigentum | miteigentum.ch Verwiesenes Vereinsrecht (ZGB... weiterlesen
Bei grösseren StWEG empfiehlt sich, einen Revisoren (und ggf. einen Stellvertreter) zu wählen, der die Rechnungs- und Geschäftsführung des Verwalters einer eingehenderen Revision unterzieht: Auswahl... weiterlesen
Einleitung Das Thema Hausordnung wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Begriff Grundlage / Zulässigkeit Erstellung / Beschlussfassung Inhalt Schranken Bindungswirkungen für Rechtsnachfolger Keine Anmerkung im... weiterlesen
Checkliste „Stockwerkeigentumswohnung oder Einfamilienhaus“ Anforderungen / Interessen StWE-Wg. EFH persönliches Ergebnis Verkehrstechnisch günstiges Wohnen x Wohnen in Zentrumslage im Hinblick auf das Alter... weiterlesen
Das vertikale Stockwerkeigentum ist im Stockwerkeigentumsrecht des ZGB nicht ausdrücklich vorgesehen; es wird aber als zulässig erachtet. Begriff / Erläuterung Wenn ein gesamtes Gebäude eine Stockwerkeinheit... weiterlesen
Der Gesetzgeber ist bei Erlass des Stockwerkeigentumsrechts vom klassischen, horizontalen StWE ausgegangen. Konstruktive Grundlage für diese Art der StWE-Bildung ist die typische Mehrfamilienhaus-Situation, wo für... weiterlesen