Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Verjährung
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Wirkung der Verjährung

Die Verjährungswirkung folgt spezifischen Grundsätzen und hat Eigenheiten: Grundsätze Wirkung bei Vertragsabschluss Der Schuldner kann ab Beginn der Verjährungsfrist auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten... weiterlesen

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Verjährungsverzicht

Liegt es im Interesse beider Parteien, Zeit für eine gütliche bzw. ausserprozessuale Beilegung ihres Konfliktes zu finden und soll der Gläubiger weder klagen noch betreiben... weiterlesen

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Unterbrechungsfolgen

Neuer Fristenlauf Neubeginn der Verjährungsfrist Quantitativ Klage oder Betreibung zur Verjährungsunterbrechung Die Verjährungsunterbrechung beschränkt sich auf die eingeklagte oder betriebene Summe. Im Umfange des nicht... weiterlesen

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Wirkung

Neubeginn des Fristenlaufs Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt (vgl. OR 137 Abs. 1) Die neue, zweite... weiterlesen

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Zweck

Neubeginn des Verjährungsfristenlaufs Verlängerung der Rechtsverfolgungsmöglichkeit... weiterlesen

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Grundlagen

OR 135 – OR 138 Gesetzestexte Art. 135 OR IV. Unterbrechung der Verjährung 1. Unterbrechungsgründe Die Verjährung wird unterbrochen: 1. durch Anerkennung der Forderung von... weiterlesen

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Definition

Verjährungsunterbrechung   =       Anerkennungshandlungen des Schuldners, Rechtsverfolgungsmassnahmen des Gläubigers oder Verjährungsverzicht unter den Parteien, die einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen... weiterlesen

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Ruhen der Verjährung

Der Gesetzgeber ging in den Konstellationen von Hinderung oder Stillstand davon aus, dass der Gläubiger nicht gegen seinen Schuldner vorgeht: Definition von Hinderung und Stillstand... weiterlesen

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Fristen-Tabelle

Die nachfolgende „Fristen-Tabelle“ gibt nicht nur die wichtigsten Fristen wieder, sondern unterscheidet auch nach der Art der Fristen (Verjährung oder Verwirkung): Forderung Bestimmung Frist (rel./abs.)... weiterlesen

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Schema Fristen-Grundsätze

In der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglichen und ausservertraglichen Verjährungsfristen eingefangen: Überblick Verjährungsfristen Rechtsgrund Rechtstitel 10 Jahre 5 Jahre Ausnahme OR 127 OR 128 Relative... weiterlesen