Verlagsrechtlicher Lizenzvertrag
= Verpflichtung, mit welcher der Verleger auf rein obligatorischer Basis Teile der auf ihn übertragenen Rechte an Dritte weiterüberträgt Arten von Lizenzen Gegenstand Inhaber des... weiterlesen
= Verpflichtung, mit welcher der Verleger auf rein obligatorischer Basis Teile der auf ihn übertragenen Rechte an Dritte weiterüberträgt Arten von Lizenzen Gegenstand Inhaber des... weiterlesen
= Verlagsvertrag, der das Verlegen von gemeinfreien Werken beinhaltet und mit welchem keine Urheberrechtsübertragung stattfindet Gesetzliche Grundlagen Gegenstand Vervielfältigung und Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützte Werke... weiterlesen
Ist das Urheberrecht des Verlaggebers Wesensmerkmal des Verlagsvertrags? Die Ansicht von Lehre und (bundesgerichtlicher) Rechtsprechung sind konträr: Lehre Weder das Bestehen eines absoluten Schutzrechtes (Urheberrecht)... weiterlesen
Es wird bei den Nebenrechten unterschieden in: Buchrechte Allgemeine Buchrechte Unterscheidung in sog. Buchnahe Nebenrechte (veränderte Ausgabeform bei gleichbleibendem Inhalt) gebundene Ausgabe (Hardcover) im Verhältnis... weiterlesen
Vorab sind die Begriffe zu klären: Definitionen Hauptrecht Das Hauptrecht ergibt sich aus der Legaldefinition von OR 380 und aus OR 383 Abs. 1): Berechtigung... weiterlesen
Beim Verlagsvertrag kann kein „geschlossener“ Vertragstypus angenommen werden: Parteiautonomie Es gilt der Grundsatz der Parteiautonomie Individualität Massgeblichkeit des Parteiwillens Zu beurteilen sind immer die individuell... weiterlesen
LANGE HANS-PETER., Der Lizenzvertrag im Verlagswesen, Diss. Bern 1979. LÜDLIN FRANK, Das Erlöschen des Verlagsrechtes nach schweizerischem Urheber- und Obligationenrecht, Liestal 1950. MUTTENZER RENÉ, Der... weiterlesen
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Checkliste Disposition für Verlagsvertrag Checkliste Verlaggeber-Pflichten Checkliste Verleger-Pflichten... weiterlesen
Der Gesetzgeber hat den Verlagsvertrag in voller Kürze geregelt. Die dürftige Judikatur lässt darauf schliessen, dass sich Verlaggeber und Verleger stets einvernehmlich finden. Abgesehen von... weiterlesen
Verband Die Verleger sind verbandsmässig organisiert im: Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) Verlage (Anbieter) Der SBVV führt ein Verlagsverzeichnis, welches bei ihm bestellt werden kann:... weiterlesen
Beim Verlagsvertrag können Gerichtsstand und anwendbares Recht vertraglich vereinbart werden. In grenzüberschreitenden Verlagsverträgen wird von dieser Möglichkeit der Parteiautonomie Gebrauch gemacht. Ohne solche Abreden im... weiterlesen
Für den Verlagsvertrag gelten folgende Endigungsgründe: Vertragserfüllung Vollständige Abwicklung des Verlagsvertrages Veranstaltung nur einer Auflage Berechtigung des Verlaggebers ohne andere Abrede nur zu einer einzigen... weiterlesen
Einigung von Verlaggeber und Verleger, einen Verlagsvertrag einzugehen Weiterführende Informationen Vertrag... weiterlesen
Auch beim Verlagsvertrag gelten die Grundsätze von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft: Verpflichtungsgeschäft = Verlagsvertrag + ev. Verpflichtungsgeschäft betreffend Urheberrechtsübertragung Verfügungsgeschäft Für die Urheberrechtsübertragung bedarf es nicht... weiterlesen
Der Verlagsvertrag kann grundsätzlich formfrei begründet werden. Aus Sicherheits- und Beweisgründen wird eine Verschriftlichung bzw. eine Schriftform-Abrede empfohlen.... weiterlesen
Einleitung Bei der Redaktion eines Verlagsvertrages ist auf folgendes zu achten: Dispositives Verlagsrecht Hauptinhalt des Verlagsvertrages Wesentlichste Vertragspunkte... weiterlesen
Die Verlagsvertrags-Parteien werden bezeichnet als: Verlaggeber (auch: Autor oder Verfasser) = Urheber des Werkes (auch: Werkschöpfer) Verleger (auch: Verlag) = Person, der die Vervielfältigung und... weiterlesen
Einleitung Die wesentlichen Vertragsaspekte sind: Parteien Inhalt Dispositives Verlagsrecht Hauptinhalt des Verlagsvertrages Wesentlichste Vertragspunkte Form Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft... weiterlesen
Die Rechtsstellung des Verlegers wird charakterisiert durch: Pflicht des Verlegers zur Werkrealisation Honorar Folgeauflagen Pflicht des Verlegers zur Werkrealisation Vervielfältigung in der zur Verfügung gestellten... weiterlesen