FONDSLEITUNG
Grundlagen KAG 28 – KAG 35 KKV 42 – KKV 50 Anforderungen an die Fondsleitung Das Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stellt für die... weiterlesen
Grundlagen KAG 28 – KAG 35 KKV 42 – KKV 50 Anforderungen an die Fondsleitung Das Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stellt für die... weiterlesen
Grundlagen KAG 26 – KAG 35 KKV 36 – KKV 41 Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) als Grundlage Generelle Grundlage für den „Vertraglichen Anlagefonds“ bildet der Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag):... weiterlesen
Grundlagen KAG 26 Abs. 3 lit. h KKV 39: Publikumsorgane Publikationsorgane Als Publikationsorgane des Anlagefonds gelten die im Prospekt genannten Printmedien die von der FINMA... weiterlesen
Grundlage KAG 75 ff.: Prospekt und vereinfachter Prospekt KKV 107 / Anhang 2 Veröffentlichungsgrundsatz und Prospektarten Die Fondsleitung hat für jeden „Vertraglichen Anlagefonds“ ein Prospekt... weiterlesen
Das Open End-Prinzip wird durch den Grundsatz, Beschränkungen und das Forward Princing bestimmt: Grundsatz Recht auf jederzeitige Anteils-Rückgabe gegen Bar-Auszahlung Rechtsnatur Gestaltungsrecht Rückgabeerklärung bewirkt Rücknahmeverpflichtung... weiterlesen
Anlagefonds-Erscheinungsformen Klassische vertragliche Anlagefonds (gesetzliche Ausgestaltung) Atypische Vertragliche Anlagefonds Immobilienfonds «Umbrella» Struktur «Exchange Traded Funds» (ETF) «Private Label Fonds» Weiterführende Informationen » Exkurs: Immobilienfonds »... weiterlesen
Rechtsnatur Eigenständige spezialgesetzliche Vertragsform, die aber nur inter partes (zwischen Fondsleitung, Depotbank und Anleger) Wirkungen entfaltet Vollwertige alternative zum SICAV Weiterführende Informationen » Investmentgesellschaft mit... weiterlesen
Der „Vertragliche Anlagefonds“ ist das in einem aufsichtsrechtlich genehmigten Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag) festgelegte Rechtsverhältnis zwischen der Fondsleitung und der Depotbank einerseits und dem investitionswilligen Anleger andererseits.... weiterlesen
Büchertipps MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 HASENBOEHLER FRANZ (Hrsg.), Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007,... weiterlesen
Der Vertragliche Anlagefonds („Anlagefonds“ / AF) wird grundsätzlich durch die spezialgesetzlichen Regeln zur kollektiven Kapitalanlage bestimmt. Gesetzliche Grundlagen Neu Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz (FINIG),... weiterlesen
Der Vertragliche Anlagefonds (FCP) ist die spezialvertragliche Form der offenen kollektiven Kapitalanlage in der Schweiz. Überblick zum vertraglichen Anlagefonds Merkmale des vertraglichen Anlagefonds Open-End-Prinzip Kontrahierungsparteien... weiterlesen