Grundlagen
Publikationsorgane
Als Publikationsorgane des Anlagefonds gelten
- die im Prospekt genannten Printmedien
- die von der FINMA anerkannten, öffentlich zugänglichen elektronischen Plattformen, über welche den Anlegerinnen und Anlegern die von Gesetz und Verordnung verlangten Informationen zur Verfügung gestellt werden [vgl. KKV 39 Abs. 1].
Weiterführende Informationen
Swiss Fund Data AG ist Anbieterin einer elektronischen Plattform gemäss KKV 39:
Publikationstatbestände
Folgendes ist in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen zu veröffentlichen:
-
Tatbestände, bei welchen Anlegerinnen und Anlegern ein Einwendungsrecht bei der FINMA zusteht
-
Auflösung eines Anlagefonds
[vgl. KKV 39 Abs. 2].