Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Internationales Vertragsrecht
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Begriffsverständnis

Der schweizerische Ordre public kommt zum Zuge, wenn das schweizerische Rechtsdenken zwingend den Vorrang gegenüber dem anwendbaren ausländischen Recht erheischt: das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher... weiterlesen

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Eingriffsnormen

Beispiel: Ordre Public-Grundsatz Art. 17 IPRG: „Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem... weiterlesen

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Vertragsform

Die Frage der Formgültigkeit eines (Kauf-)Vertrages richtet sich nach Art. 124 Abs. 1 IPRG. Danach ist ein (Kauf-)Vertrag formgültig, wenn er dem auf den Vertrag... weiterlesen

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Sonderregelungen

Haager Übereinkommen 1955 Nach Art. 118 IPRG gilt für den Kauf beweglicher Sachen das Haager Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen... weiterlesen

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Anwendbares Recht

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG). Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem... weiterlesen

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KAUFVERTRAG (INTERNATIONAL)

Einleitung Die Regeln des internationalen Privatrechts kommen auf Kaufverträge zur Anwendung, wenn Käufer und Verkäufer ihren (Wohn-)Sitz in verschiedenen Staaten haben. Anwendbares Recht Sonderregelungen Vertragsform... weiterlesen

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Fehlende Rechtswahl

Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).... weiterlesen

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Rechtswahlfreiheit

Einleitung Im Zusammenhang mit einer Rechtswahl stellen sich – aus schweizerischer Sicht – verschiedene Fragen: Zulässigkeit Umfang Grenzen Form Fehlende Rechtswahl... weiterlesen

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Ausgangslage

Oft haben die Vertragsparteien in verschiedenen Staaten ihren Sitz und das anwendbare Recht orientiert sich in solchen Fällen nach den jeweils einschlägigen Regeln des Internationalen... weiterlesen

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ANWENDBARES RECHT

Einleitung Im Vertragsrecht ist es generell wichtig, dass die involvierten Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, sodass sie ihr Verhalten danach ausrichten und die Folgen... weiterlesen

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Folgen

Eine rechtswirksame Einlassung i.S.v. Art. 6 IPRG hat insbesondere nachstehende Folgen: internationale und örtliche Zuständigkeitsbegründung des schweizerischen Gerichts Gegenstandslosigkeit Gerichtsstandsvereinbarung / Schiedsabrede... weiterlesen

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Keine Einlassung

Keine Einlassung liegt u.a. vor, bei vollständiger Passivität des Beklagten Stellung prozessualer Anträge (Unzuständigkeitseinrede, Fristerstreckungsgesuch etc.)... weiterlesen

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Definition

Die zuständigkeitsbegründende Einlassung gemäss Art. 6 IPRG gilt einzig in (international) örtlicher Hinsicht. Eine Einlassung liegt vor, wenn der Beklagte sich vorbehaltlos zur Sache, d.h.... weiterlesen

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EINLASSUNG

Einleitung In vermögensrechtlichen Streitigkeiten begründet die vorbehaltlose Einlassung die Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts, sofern dieses nach Art. 5 Abs. 3 seine Zuständigkeit nicht ablehnen... weiterlesen

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Wirksames Zustandekommen

Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E.... weiterlesen

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Voraussetzungen

mindestens eine Partei hat (Wohn-)Sitz in LugÜ-Vertragsstaat (vgl. aber Art. 23 Ziff. 3 LugÜ) Zuständigkeit Gericht(e) LugÜ-Vertragsstaat bestehende / künftige Rechtsstreitigkeit aus einem bestimmten Rechtsverhältnis... weiterlesen