Eine rechtswirksame Einlassung i.S.v. Art. 6 IPRG hat insbesondere nachstehende Folgen:
- internationale und örtliche Zuständigkeitsbegründung des schweizerischen Gerichts
- Gegenstandslosigkeit Gerichtsstandsvereinbarung / Schiedsabrede
Internationales Vertragsrecht
Eine rechtswirksame Einlassung i.S.v. Art. 6 IPRG hat insbesondere nachstehende Folgen: