Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Wohnrecht
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Grundbuchlicher Vollzug

Der grundbuchliche Vollzug beginnt mit der Grundbuchanmeldung (samt Einreichung des Rechtsgrundausweises), mit dem Ziel des Grundbucheintrags, für die Entstehung des Wohnrechts. Weiterführende Informationen Rechtsgrund-Ausweis Grundbuchanmeldung... weiterlesen

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Rechtsgrundausweis

Das Wohnrecht wird errichtet: Als Rechtsgeschäft unter Lebenden im Rahmen eines lebzeitigen Rechtsgeschäftes (öffentliche Beurkundung!) wie Grundstücksabtretung an Nachkommen (gemischte Schenkung [Tilgung teils durch Erbvorbezug und teils entgeltlich... weiterlesen

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Entstehung

Die Entstehung des Wohnrechts durch Vertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch. Bedingte Einräumung des Wohnrechtes Suspensivbedingung Ein aufschiebend (suspensiv) bedingtes Wohnrecht... weiterlesen

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Verbreitung

Seit jeher werden wurden Wohnrechte (und Nutzniessungen) als Personaldienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Die Wohnrechtseinräumung erfolgt aus den verschiedensten Zielen und Motiven. Weiterführende Informationen Verbreitung  Immobilienübertragung... weiterlesen

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Motive

Meistens decken sich die Motive mit den Zielen (siehe oben). Unerwähnt bleibt in der Regel das effektive Motiv des belasteten Grundeigentümers, dem Wohnberechtigten keine Geldwerte... weiterlesen

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Ziele

Berechtigter Recht, zu wohnen Szenario Vorbehaltsnutzung Weitere Ziele Belasteter Gegenleistungszweck Szenario Vorbehaltsnutzung Meistbegünstigung Versorgungszweck Sicherstellung der Wohngelegenheit der betreffenden Person, als ureigenstes Bedürfnis, welches der... weiterlesen

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Rechtsnatur

Das Wohnrecht ist als Personaldienstbarkeit ein beschränktes dingliches Recht, welches den belasteten Grundeigentümer zur Duldung des Wohnens durch den Wohnberechtigten verpflichtet Weiterführende Informationen  Dienstbarkeit: Rechtsnatur ... weiterlesen

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Begriff: Das Wohnrecht

Das Wohnrecht verleiht dem Berechtigten oder auch „Wohnberechtigter“genannt die Befugnis, in einem Gebäude oder in einem Teil davon Wohnung zu nehmen. Das Wohnrecht ist eine Personaldienstbarkeit.... weiterlesen

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Literatur

BAUMANN MAX, Den Nutzen geniessen – Hinweise zur Regelung von Wohnrechts- und Nutzniessungsverhältnissen, ZBGR 2002, 193 ff. DEILLON-SCHEGG BETTINA, Die gerichtliche Zusprechung eines dinglichen Wohnrechts... weiterlesen

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Bewertungsmodell

Der Kapitalwert eines Wohnrechts kann beispielsweise wie folgt berechnet werden: 1)   jährlicher Wert des lebensl. Wohnrechtes und Mitbenützungsrechtes für Hofraum und Garten CHF 36’000... weiterlesen

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Tipps

Tipps für die die Immobilie abgebenden Eltern: Beachten Sie folgendes: Ist nur der eine Ehegatte Grundstücksveräusserer, so sollten trotzdem beide Elternteile als Wohnberechtigte postuliert werden,... weiterlesen

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Fazit

Das Wohnrecht ist prädestiniert für Grundeigentümer, die lebzeitig die Verantwortung als Grundeigentümer (Kosten des a.o. Unterhalts und der Erneuerung) an einen Nachkommen abgeben wollen; gegenüber... weiterlesen

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Steuern

Direkte Bundessteuer Beim ausschliesslichen Wohnrecht wird dem Berechtigten der Mietwert der Wohnung als Bruttoeinkommen zugerechnet. Einkommenssteuer Der Mietwert des Wohnrechtes wird als Einkommen veranlagt. Vermögenssteuer... weiterlesen

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Beendigung

Das Wohnrecht geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. bei Tod des Wohnberechtigten bei Ablauf einer Befristung bei Bedingungseintritt im Falle einer Resolutivbedingung bei... weiterlesen