Unzulässige Preisabreden Erinnerlich hatte „Stöckli“ mit ihren Händlern vereinbart, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten (wir berichteten: Wettbewerbsrecht – WEKO eröffnet Verfahren gegen Stöckli Swiss Sports AG). Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Stöckli Swiss Sports AG mit einer einvernehmlichen Regelung ab: Für die unzulässigen Preisabreden bezahlt „Stöckli“ eine Sanktion […]
WEKO: Einigung mit Stöckli Swiss Sports AG
