Vernehmlassung bis Ende Oktober 2017 Das Enteignungsgesetz von 1930 soll revidiert werden. Für bestimmte bundesrechtlich anerkannte Interessen (zB Nationalstrassenbau, Eisenbahnanlagen, Flugverkehr usw.) kann gegen volle Entschädigung privates Eigentum an Grundstücken enteignet werden. Das Enteignungsverfahren wird durch das Enteignungsgesetz bestimmt und hat sich bewährt. Die Bestimmungen des Enteignungsverfahrens stammen aus einer Zeit, in der es umfassende […]
Enteignungsrecht: Anpassung an veränderte Bedürfnisse
