Nach dem Wortlaut der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die auch in der Schweiz zur Anwendung gelangt, steht betroffenen Flugpassagieren nur nach Annullierungen eine Ausgleichszahlung (250 bis 600 Euro) zu. Mit dem sogenannten Sturgeon-Urteil hat der EuGH 2009 entschieden, dass diese Ausgleichszahlungen auf Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden ausgeweitet werden. Der Gedanke hinter der Ausdehnung der Norm […]
Schweizer Flugpassagiere haben eine Zwei auf dem Rücken