Der Bundesrat hat einen Bericht mit dem Titel «Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz – Bestandesaufnahme und Handlungsmöglichkeiten» veröffentlicht. Der Bericht zum Schluss, der kollektive Rechtsschutz im Schweizerischen Privatrecht sei «verbesserungsfähig»; insbesondere in den Bereichen Konsumentenschutz, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Persönlichkeitsschutz, Gleichstellungs- und Datenschutzrecht. Es werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um den kollektiven Rechtsschutz im Rahmen bestehender Instrumente zu verbessern. Es soll aber auch die Einführung neuer Instrumente geprüft werden, so bestimmte Formen der Gruppenklage. […]
Kollektiver Rechtsschutz / Gruppenklagen
