Praxisänderung Gibt der Ehemann als Unterhaltsschuldner seine Arbeitsstelle zur Schädigung seiner Ehefrau auf und vermindert so auf böswillige Art sein Einkommen, ist eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge selbst dann ausgeschlossen, wenn der Verdienstausfall nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Mann handelte böswillig und rechtsmissbräuchlich, was eine Abänderung des Unterhaltsbeitrages ausschloss. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der […]
Ehegattenunterhalt: Böswillige Verminderung des Einkommens