Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung und ausserordentlicher Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist die Willenserklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Termine aufzuheben. Dagegen wird bei einer ausserordentlichen Kündigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unter Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Termine bzw. ein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf der festgesetzten […]
Entlassung und Kündigung
