Fälligkeit als Abgrenzungskriterium? Über das Vermögen des Privatschuldners A. wurde am 14.12.2015, während laufendem Lohnpfändungsverfahren, der Konkurs eröffnet. Am 15.12.2015 überwies der Arbeitgeber dem Betreibungsamt Thal-Gäu den über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum von CHF 2‘500 liegenden Dezemberlohn und den ganzen 13. Monatslohn. Darüber beschwerte sich A. bei der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn. […]
Privatkonkurs: Admassierung des Lohns?