Erscheinungsformen und Rechtsverhältisse
Überblick zu den Erscheinungsformen von Job sharing » Überblick: Erscheinungsformen und Rechtsverhältnisse (PDF, 41 KB) Grundsätze des Job sharings Wie erwähnt, ist beim Job sharing... weiterlesen
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Organisation Insbesondere das job pairing und das top sharing verlangen allen Beteiligten eine hohe Koordinations- und Kommunikationsbereitschaft ab: Planungs- und Organisationstalent der Beteiligten Hohe Bereitschaft... weiterlesen
Der Heuervertrag regelt das Arbeitsverhältnis der Seeleute, die für einen Reeder Dienste an Bord eines Schweizer Seeschiffes leisten. Es handelt sich beim Heuerrecht um ein... weiterlesen
Der Handelsreisendenvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zum Handelsreisenden (auch Aussendienstmitarbeiter), der den Kunden des Arbeitgebers eine individuelle Betreuung an ihrer Geschäftsadresse bieten soll. Dabei handelt der... weiterlesen
Der Heimarbeitsvertrag verpflichtet den Heimarbeiter, bei sich zu Hause oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder zusammen mit Familienangehörigen Arbeiten gegen Lohn für... weiterlesen
Der Lehrvertrag ist ein bedürfnisgerecht ausgestalteter Arbeitsvertrag, der den Besonderheiten des Lehrverhältnisses Rechnung trägt. Durch den Lehrvertrag verpflichten sich der Arbeitgeber, die lernende Person für... weiterlesen
Arbeitsplatzteilung Teilzeitarbeit Arbeitszeit nach den Weisungen des Arbeitgebers Aufteilung der Arbeitszeit der Job sharer untereinander nicht an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden (Zeitsouveränität) Leistungspflicht Individuelle... weiterlesen
Teilzeitarbeit = reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers Arbeit auf Abruf = unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit... weiterlesen
Job sharing (job share; deutsch: Arbeitsplatzteilung) ist der Oberbegriff für Arbeitsplatzteilung in Teilzeitarbeit auf 2 oder mehrere Arbeitnehmer: Job splitting ist (der häufigste Anwendungsfall der)... weiterlesen
Gesetze Auch für job sharer sind die Bestimmungen über den vollzeittätigen Arbeitnehmer anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 319 Abs. 2 Arbeitsgesetz (ArG),... weiterlesen
Verständigungsverfahren Zuständigkeit: Schweizerische Konsulate Tätigwerden nur auf Antrag einer Partei Schlichtungsbemühung Kostenlosigkeit Protokollierung des Aussöhnungsversuchs, welches dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt zu übermitteln ist (SSG 81 Abs.... weiterlesen
Arbeitsbestätigung Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung kann verlangen, dass ihm der Kapitän ein Zeugnis ausstelle, das sich ausschliesslich ausspricht über die Art des an Bord geleisteten... weiterlesen
Die Zahlung an Hinterbliebene eines verstorbenen bzw. verschollenen Seemanns richten sich nach SSG 79: SSG 79 1 Wird ein schweizerisches Seeschiff als verloren im Register... weiterlesen
Personalmangel bei Abmusterung Stellt in einem Abmusterungshafen das schweizerische Konsulat oder, wo ein solches fehlt, die zuständige lokale Behörde fest, dass es unmöglich ist, einen... weiterlesen
Befristeter Heuervertrag Läuft ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Heuervertrag während einer Reise ab, so verlängert sich der Vertrag bis zur Ankunft des Seeschiffes im nächsten... weiterlesen
Betriebsübertragung Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb auf einen Dritten und verabredet er mit diesem die Übernahme des Arbeitsverhältnisses, so geht dieses mit allen Rechten und... weiterlesen
Grundlohn Der Seemann hat Anspruch auf die vereinbarte Heuer und gegebenenfalls auf Überzeitentschädigung sowie auf Verpflegung und Unterkunft an Bord (SSG 73). Überzeit Der Seemann... weiterlesen
Sorgfaltspflicht Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung hat die übernommene Arbeit mit Sorgfalt auszuführen (SSG 71 Abs. 1 1. Satz). Arbeitnehmerhaftung Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung ist für... weiterlesen
Die Regeln des Heuervertrages weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Vertragsabschluss Form Vertragsinhalt Wirkungsbeginn Pflichten der Schiffsbesatzung Lohn... weiterlesen
Der Heuervertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Aussendienst Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit Vermittlung oder Abschluss von Geschäften im Namen... weiterlesen