Checklisten
Diese Seite befindet zur Zeit im Aufbau. Hier finden Sie später Checklisten zum Thema Bauwerkvertrag zum Download. Wir bitten Sie um etwas Geduld.... weiterlesen
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Die Gestaltung des Bauwerkvertrages sollte immer einerseits den Bauablaufprozess abbilden und andererseits die dadurch anwendbaren oder im jeweiligen Zeitpunkt massgebenden rechtlichen Regeln erfassen. Obwohl vielfach... weiterlesen
Zum Grundsätzlichen wird anstelle einer Content-Wiederholung verwiesen auf: Internationales Privatrecht | werk-vertrag.ch Beim grenzüberschreitenden Bauwerkvertrag gilt die besondere Aufmerksamkeit folgenden Vertragspunkten: Vertragsform Anwendbares Recht Rechtsunterstellung primär... weiterlesen
Einleitung Der Konkurs bedeutet – ganz kurz dargestellt – in der Regel: Standortbestimmung (Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten) Bauleistung (Teilleistungen) Finanzielles Anspruch der Gegenpartei... weiterlesen
Haben die ein eigenes „Auflösungsregime“ verabredet oder die SIA-Norm 118 übernommen, weichen die Auflösungsregeln von den (dispositiven) Gesetzesnormen ab: individuelle abweichende Auflösungsabreden (Vertrag) Grundsatz Aufgrund... weiterlesen
Obwohl der Gesetzgeber von der ordentlichen Vertragsbeendigung als Normalfall ausgeht, stellt er verschiedene gesetzliche Auflösungsregeln zur Verfügung, und zwar solche nach Werkvertragsrecht (OR 377, OR... weiterlesen
Einleitung Wird der Bauwerkvertrag vor Baufertigstellung aufgelöst, spricht man von einer vorzeitigen Beendigung. Die Auflösungsregeln können eine verschiedene Grundlage haben: gesetzliche Auflösungsregeln abweichende Auflösungsabreden Gelangen... weiterlesen
Der klassische Fall der ordentlichen Vertragsbeendigung ist die Vertragserfüllung, d.h. der Unternehmer hat das Werk abgeliefert und der Bauherr hat bezahlt. Vorbehalten bleiben natürlich die... weiterlesen
Einleitung Auch beim Bauwerkvertrag wird unterschieden in: ordentliche Vertragsbeendigung vorzeitige Beendigung... weiterlesen
Manchmal ist trotz des guten Willens zur Streitvermeidung ein Bauprozess unumgänglich: Prozessführung für den Bauherrn prozessuale Abwehr unberechtigter Unternehmerforderungen Geltendmachung von Wandelung, Minderung oder Nachbesserung... weiterlesen
Selten eine Bauwerksausführung erfolgt reibungslos und ohne quantitative, qualitative oder terminliche Störungen. Entsprechende Rechtshandlungen zur Interessenwahrung sind dann umgänglich: Anzeigen Mängelrügen Unternehmer Architekt (Planer) >... weiterlesen
Einleitung Als komplexer und handwerklicher Vorgang verursacht das Bauen stets unerwartete oder von der geplanten Vertragsabwicklung abweichende Situationen, die es primär einvernehmlich und notfalls auf... weiterlesen
Beim Bauwerkvertrag haben die Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. die SIA-Normen eine besondere Bedeutung, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, wobei die Vorbehalte... weiterlesen
Allgemein Die Regeln des Werkvertragsrechts sind dispositiver Natur. Dies bedeutet Freiraum für die Parteien, ihr Rechtsverhältnis im Vertrag selber zu regeln oder durch Globalübernahme eines... weiterlesen
Mit Vorteil versichern der Bauherr bzw. die am Bau Beteiligten die durch Bauwerkserstellung entstehenden Risiken. Zu denken sind an folgende Risiken: Bautenbezogene Versicherungen Bauwesenversicherung Versicherungsnehmer... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag untersteht grundsätzlich keinem Formzwang. Er kann daher mündlich, stillschweigend oder gar konkludent geschlossen werden. Im Einzelnen: Grundsatz Formfreiheit Ausnahmen Gesetzliche Formvorschrift Bei sog.... weiterlesen
Die wesentlichsten Vertragsinhalte sind stichwortartig: Vertragstitel „Werkvertrag“ Rubrum Vertragsparteien Bauherr Unternehmer Vorname / Name bzw. Firma (mit genauer Schreibweise nach Handelsregister) Angabe der Vertretungsverhältnisse (gewillkürte... weiterlesen
Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus: Devisierung (Ausgangslage) Erstellung der Leistungsverzeichnisse Der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den Leistungsbeschrieb... weiterlesen
Definition Bauherr = Partei, die das Bauwerk bestellt Personenmehrheit als Bauherren sog. Baukonsortium Baukonsortium Natürliche Person Privatperson Privat-Investor Einzelfirma Einzelfirma Personengemeinschaften Einfache Gesellschaft (eG) Einfache... weiterlesen
Definition Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet Personenmehrheit als Unternehmer sog. Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitsgemeinschaft Subunternehmer als Unternehmer vom (Haupt-)Unternehmer mit der Werkerstellung betrauter... weiterlesen