Allgemein
Die Regeln des Werkvertragsrechts sind dispositiver Natur. Dies bedeutet Freiraum für die Parteien, ihr Rechtsverhältnis im Vertrag selber zu regeln oder durch Globalübernahme eines SIA-Regelwerkes wie des Inhalts von SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauparteien) zu bestimmen. In diesem Fall werden die Werkvertragsregeln durch eine Art Privatkodifikation ersetzt oder ergänzt.
Baunormen
Im Baubereich sind Baunormen als „Privatkodifikationen“ vor allem von zwei Organisationen anzutreffen:
Hoch- und Tiefbau
- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)
- SIA-Normen
- zB SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten)
- SIA-Normen
Strassenbau und Verkehrsplanung
- Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)
- VSS-Normen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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