Wesensmerkmale
Der Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) ist die wesentlichste Erscheinungsform des gesetzlichen Werkvertrages. Es handelt sich um einen sog. „Austauschvertrag“, der sich vorwiegend durch die ausgetauschten Leistungen... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) ist die wesentlichste Erscheinungsform des gesetzlichen Werkvertrages. Es handelt sich um einen sog. „Austauschvertrag“, der sich vorwiegend durch die ausgetauschten Leistungen... weiterlesen
Der Bauwerkvertrag ist ein vollkommen zweiseitiger (synallagmatischer) Vertrag mit der Entgeltlichkeit als Wesensmerkmal. Obwohl beim Bauwerkvertrag zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung eine lange oder sogar... weiterlesen
Werkliefervertrag Werkvertragsähnliche Innominatkontrakte Werkliefervertrag Definition Werkliefervertrag = Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff Differenzierungsgebräuchlichkeit Die Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist zwar... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 363 – OR 379 Gestzestexte Art. 363 OR Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller... weiterlesen
Mit dem Bauwerkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Teil- oder Gesamtherstellung eines unbeweglichen Bauwerkes und der Bauherr zur Vergütungszahlung.... weiterlesen
ACOCELLA DOMENICO, Der Bauzivilprozess im Überblick, in: Koller Alfred (Hrsg.), Bauprozessrecht, S. 265 ff. BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Koller Alfred (Hrsg.),... weiterlesen
Die Prozessparteien erwarten, dass das Gericht auch beim Bauprozess den strittigen Sachverhalt beurteilt und durch einen gerechten Entscheid Recht spricht. Die Parteien werden in ihrer... weiterlesen
Für rechtliche Fragestellungen kann es zweckmässig sein, vor Beginn eines Prozesses mit hohem Streitwert oder komplexem Sachverhalt einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Expertise... weiterlesen
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sieht in ihren Normregelwerken Mediations- und Schiedsgerichts-Verhältnisse vor: Architekturvertrag Mediation (Art. 13.1 SIA-Ordnung 102) Gerichtsbarkeit je nach Vereinbarung das... weiterlesen
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist das juristische Instrumentarium zur Rechtsfindung durch private Richter im Rahmen einer vertraglichen Schiedsordnung (ad hoc-Schiedsgericht) oder durch Verweisung auf die Verfahrensregeln einer... weiterlesen
Zur Mediation ist kurz folgendes zu bemerken: Definition Mediation = aussergerichtliche Vermittlung durch neutrale und abhängige Drittperson ohne Entscheidungsbefugnis Mediationsvoraussetzungen Grundlage... weiterlesen
Bei der Mediation wird grundsätzlich in drei Fälle unterschieden: Mediation ausserprozessual Ursprüngliche Mediationsabrede Die Parteien haben bereits in ihrem Grundgeschäft, d.h. im Werkvertrag, verabredet, eine... weiterlesen
Die Bauparteien sollen sich bei der Vertragsgestaltung und Vertragserfüllung von Redlichkeit und Rücksichtnahme leiten lassen: Baurechtswirklichkeit In den Bauvergabeverfahren herrscht ein ruinöser Preiskampf Eine Folge... weiterlesen
Ist das Urteil des Bauprozesses rechtskräftig und wird es vom Beklagten nicht freiwillig erfüllt, stellt sich für den Kläger die Frage nach der zwangsweisen Urteilsvollstreckung:... weiterlesen
Da Bauprozesse sehr komplex, aufwändig und kostenintensiv sind sowie die Beweisergebnisse oft keine Klarheit erbringen, werden viele Streitigkeiten ohne Urteil durch Vergleich erledigt. Zu den... weiterlesen
Die Entscheidfindung des Gerichts erfolgt in zwei Schritten: Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Würdigung Der Gerichtsentscheid enthält folgenden Aufbau: Rubrum Gerichtsbesetzung Entscheidungsdatum Parteien Rechtsvertreter Bezeichnung der Streitsache Begründung... weiterlesen
Die Bauparteien können zur wirksamen Vorbeugung gegen Beweisschwierigkeiten folgendes vorkehren: Verschriftlichung aller wesentlichen Erklärungen Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen, zwingend dann, wenn der Ursprungsvertrag eine Schriftformabrede enthält... weiterlesen
Baufortschritt und Zeitenlauf bzw. ein Handlungsbedarf können eine vorsorgliche Beweisaufnahme notwendig machen: Voraussetzungen Unzumutbares Abwarten des Prozessausgangs Wesentliche Nachteile eines Zuwartens v.a. für den Kläger... weiterlesen
Grundlage Die Anordnung einer Expertise folgt dem Prinzip des Rechts auf Beweiserhebung, d.h. der Beweisabnahme auf Antrag einer Partei und der Beweisanordnung durch das zuständige... weiterlesen
In Bauprozessen stehen strittige Tatsachen (Baumängel, Bauabrechnungen usw.) und nicht Rechtsfragen im Vordergrund. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten ist meistens eine Vielzahl von Streitpunkten und... weiterlesen