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Bauprozess

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Exkurs: Schiedsgerichtsbarkeit

Datum:
24.04.2015
Update:
27.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist das juristische Instrumentarium zur Rechtsfindung durch private Richter im Rahmen einer vertraglichen Schiedsordnung (ad hoc-Schiedsgericht) oder durch Verweisung auf die Verfahrensregeln einer Schiedsorganisation (institutionelles Schiedsgericht).

Bei Baustreitigkeiten hat ein (Fach-)Schiedsgericht Vorteile:

subjektiv / personell

  • Möglichkeit zur allgemeinen Fachrichterauswahl
    • Architekt als Schiedsrichter
    • Bauingenieur als Schiedsrichter
    • Baujuristen als Schiedsrichter
  • Richter mit branchen- oder bauten-spezifischem Wissen
    • (Gerichts-)Experten als Schiedsrichter
      • zB Statiker
      • zB Akustiker
      • zB Altlastenexperte
      • usw.

objektiv

  • Schiedsfähige (Streit-)Vorfälle
    • Baumängel
    • Bauabrechnungsstreitigkeit
    • etc.
  • Ausnahme
    • Streitfälle über Wohnraummieten (zwingende Zuständigkeit staatlicher Gerichte)

Streitsumme

  • Je nach Streitsumme Einzelschiedsrichter oder Kollegialschiedsgericht (meistens 3 Schiedsrichter)

Verfahren

  • Verfahrenstempo
    • Kürzeres Verfahren
    • Oft schnelleres Verfahren
  • Verfahrensflexibilität
    • Spielraum für die verfahrensrechtlichen Bedürfnisse der Parteien
    • Flexibleres Verfahren, um auf bautechnisch-baubetriebliche Bedürfnisse der Rechtsfindung einzugehen
  • Sprachen-Berücksichtigung
    • Mehrsprachigkeit
    • am Gerichtsort bei staatlichen Richtern nicht gesprochene Sprache(n)
  • Kostentransparenz

Ziele

  • Diskrete, effiziente und qualifizierte Streitbeilegung bzw. Streiterledigung
  • Ev. Ausschluss der Öffentlichkeit

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

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