Mit dem Bauwerkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Teil- oder Gesamtherstellung eines unbeweglichen Bauwerkes und der Bauherr zur Vergütungszahlung.
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Bauwerkvertrag
Bauwerkvertrag
Mit dem Bauwerkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Teil- oder Gesamtherstellung eines unbeweglichen Bauwerkes und der Bauherr zur Vergütungszahlung.