Gesetzesänderungen ab 2013
Am 1. Januar 2013 sind verschiedene Gestzesänderungen in Kraft getreten: Neues Namens- und Bügerrecht für Ehepaare, Änderungen im Rechnungslegungsrecht für Unternehmen, härtere Strafen für Raser... weiterlesen
Am 1. Januar 2013 sind verschiedene Gestzesänderungen in Kraft getreten: Neues Namens- und Bügerrecht für Ehepaare, Änderungen im Rechnungslegungsrecht für Unternehmen, härtere Strafen für Raser... weiterlesen
Im Baugewerbe wird eine Solidarhaftung der gesamten Auftragskette eingeführt, um Lohndumping auf Baustellen zu verhindern. Der Bundesrat hat die verstärkte Solidarhaftung per per 15. Juli... weiterlesen
Wohnsitznahme in Zweitwohnungen, die sich in Gemeinden mit 20 % übersteigendem Zweitwohnungsanteil befinden 1. Bestandes-Zweitwohnungen Eigennutzung Eigentümer-Nutzung vor dem 11.03.0212 Umnutzung in Wohnsitz-Nutzung Zulässigkeit der... weiterlesen
Mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes werden die Regeln für den Umbau von älteren Bauernhäusern ausserhalb der Bauzonen gelockert: Neu können auch landwirtschaftliche Wohngebäude umgebaut, abgebrochen... weiterlesen
Um die drängendsten rechtlichen Fragen zu klären hat der Bundesrat die „Verordnung über Zweitwohnungen“ vom 22.08.2012 erlassen und diese per 01.01.2013 in Kraft gesetzt, die... weiterlesen
Die aufgrund der Zweitwohnungsverordnung und der anschliessenden Ausführungsgesetzgebung ergehenden Entscheide sollen – soweit sie durch Veröffentlichung bekannt werden – an dieser Stelle genannt werden. Judikatur... weiterlesen
ALIG JONAS, Das Zweitwohnungsgesetz, in: ZBl 117 (2016), 227 ff. AMONN TONI, Zweitwohnungsbesteuerung, in: STR 1999 S. 25 ff. ANASTASI LORENZO / CANONICA FLAVIO /... weiterlesen
Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative wird den Politikern, den Behörden, den Gerichten aller Hierarchiestufen, den betroffenen Grundeigentümern und den vor- bzw. nachgelagerten Dienstleistern und Produzenten noch... weiterlesen
Zeitweise bewohnte Wohnungen in den Kantonen Tabelle: Zeitweise bewohnte Wohnungen in den Kantonen Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Graubünden 47’902... weiterlesen
Einige Autoren sehen für die Problemlösung der kalten Betten die Vermietung Vermietung der Zweitwohnungen Vermietung der Erstwohnungen (= Umgehung?) Viele Personen wollen nicht mieten. –... weiterlesen
In Medien und Publikationen sind allerlei Ideen für die Optimierung der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative geäussert worden, wie: raumplanerische Massnahmen vom Gesetzgeber als Ausführungsgesetzgebung für BV... weiterlesen
Grundlage: Art. 9 Zweitwohnungsverordnung Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung 01.01.2013 Gültigkeitsdauer bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung zu BV 75b. Weiterführende Informationen » law-news.ch: Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative... weiterlesen
Grundlage: Art. 8 Zweitwohnungsverordnung Wirkungsbeginn der Zweitwohnungsinitiative Tag der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» = 11.03.2012 Baubewilligungen für den Bau neuer... weiterlesen
Grundlage: Art. 7 Zweitwohnungsverordnung Die Raumplanungsverordnung vom 28.06.2000 (RPV) wird wie folgt geändert: RPV 39 Abs. 4 und 5 Abs. 4 „Bewilligungen nach Absatz 2... weiterlesen
Grundlage: Art. 6 Zweitwohnungsverordnung Festlegung der Nutzungsart in der Baubewilligung durch die Baubewilligungsbehörde[vgl. ZWgVo 6 Abs. 1] Erstwohnung [vgl. ZWgVo 4 lit. a] Touristische bewirtschaftete... weiterlesen
Grundlage: Art. 5 Zweitwohnungsverordnung Ist in einer Gemeinde der Zweitwohnungs-Anteil von 20 % bereits erreicht, so steht dies den folgenden Bewilligungserteilungen nicht entgegen: landschaftsprägend geschützte... weiterlesen
Grundlage: Art. 4 Zweitwohnungsverordnung In Gemeinden mit einem höheren Zweitwohnungsanteil als 20 % dürfen Bewilligungen nur für den Bau folgender Wohnungen erteilt werden: 1. Nutzung... weiterlesen
Grundlage: Art. 3 Zweitwohnungsverordnung Für bestehende Wohnungen und Hotelbetriebe wurden vom Bundesrat in der Zweitwohnungsverordnung folgende Kautelen aufgestellt [ZWgVo 3]: am 11.03.2012 bereits bestandene oder... weiterlesen
Grundlage: Art. 2 Zweitwohnungsverordnung Als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, die nicht dauernd genutzt werden: durch Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde durch Personen zu Erwerbs- oder... weiterlesen
Grundlage: Art. 1 Zweitwohnungsverordnung Die Zweitwohnungsverordnung [kurz ZWgVo] gilt für Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen am gesamten Bestand der Wohnungen mehr als 20... weiterlesen