Prozess
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Zum international-rechtlichen Charakter der Thematik gilt es folgendes zu bemerken: baurechtsbelastetes Grundstück Grundstückbelegenheit Dieser Content bezieht auf in der Schweiz belegene Grundstücke, die mit einem... weiterlesen
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Der Baurechtsvertrag hat die Funktion des Rechtsgrundausweises für die Eintragung des Baurechtes als Personaldienstbarkeit und als selbständiges Grundstück je im Grundbuch. Weitere Detailinformationen können Sie... weiterlesen
Vertragseinordnung Der Baurechtsvertrag kann keinem gesetzlichen Vertragstypen zugeordnet werden. Obwohl der Baurechtsvertrag in ZGB 779a Abs. 1 genannt ist, wird er dadurch nicht zu einem... weiterlesen
Mit dem Baurechtsvertrag werden für eine im Voraus bestimmte Dauer die Besitzes- und Nutzungsverhältnisse aufgeteilt, in: Land und Baute. Der Baurechtsgeber (Landeigentümer) räumt dem Baurechtsnehmer... weiterlesen
Einleitung Basics Als Dauerschuldverhältnis von grosser wirtschaftlicher Tragweite für alle Beteiligten hat der daher formgebundene (vgl. Form) Baurechtsvertrag viele Anforderungen zu erfüllen: Redaktionsprinzipien Klarheit Übersichtliche... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit (massgebend sind immer die individuell konkreten Verhältnisse bzw. Bedürfnisse der Vertragsparteien) enthält ein Baurechtsvertrag in etwa folgende Vertragselemente: Absolut... weiterlesen
(diese Unterseite ist momentan noch unvollständig und befindet sich in Bearbeitung) Werden bei einem subjektiven Recht dingliche und obligatorische Elemente verknüpft, so dass das persönliche... weiterlesen
Abreden im Baurechtsvertrag, die nicht direkt den Inhalt der Dienstbarkeit betreffen und / oder denen keine realobligatorische Wirkung beigemessen werden kann, haben rein obligatorischen Charakter:... weiterlesen
Der Dienstbarkeitsvertrag zur Begründung eines selbständigen + dauernden Baurechts wie auch zur Begründung eines Baurecht jeder (Dienstbarkeits-)Art bedarf der öffentlichen Beurkundung: Formzwang Grundsatz Baurechtsverträge sind... weiterlesen
Grundsatz Auch die Ergänzung oder Änderung von Baurechtsverträgen bedarf i.d.R. der öffentlichen Beurkundung. Jedenfalls unterliegen folgende Änderungen dem Formzwang: Vereinbarungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht Entschädigung... weiterlesen
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Einleitung Der Baurechtsvertrag charakterisiert sich durch folgende, zu erläuternde Punkte: Parteien Grundeigentümer / Baurechtsbelasteter Bauberechtigter Verpflichtungsgeschäft Rechtsnatur des Baurechtsvertrags Ziel Inhalt Hauptvereinbarungen Nebenvereinbarungen Bestimmungen mit... weiterlesen
Grundsatz Folgende Personen sind Parteien jeden Baurechtsvertrags: Baurechtsgeber Eigentümer des baurechtsbelasteten Grundstücks Baurechtsnehmer Begünstigter der Baurechtsdienstbarkeit bzw. Eigentümer des als Grundstück ins Grundbuch aufgenommenen Baurechts... weiterlesen
Der Baurechtsvertrag kann Nebenabreden enthalten: Regelung von Kosten bzw. Lastenverteilung zB Beteiligung an den Erschliessungsabgaben https://law.ch/lawinfo/bauland/bauland-voraussetzungen/rechtsgenuegende-erschliessung/exkurs-erschliessungsfinanzierung zB Meteorwassergebühren https://law.ch/lawinfo/bauland/baureife/entsorgungsanschluesse zB Beteiligung am Wegunterhalt https://law.ch/lawinfo/dienstbarkeit/unterhaltspflicht Bauversicherung... weiterlesen
Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen ist aus unserer Sicht eine Gegenparteien-Kontrolle („Screen Business Partner“) unerlässlich. Ein solches Vertragsverhältnis erfordert für nicht geregelte oder sich im Nachhinein als... weiterlesen
Zunächst sind die physischen Leistungs- und Ideen-Angebotsparameter des künftigen Baurechtsgebers abzustecken: Lage der Baurechtsfläche Gestalt der Baurechtsfläche Ausdehnung der Baurechtsfläche (Perimeter) Zweck der Bauten Gestaltungsvorschriften... weiterlesen
Sind Inhalt und Umfang des potentiellen Baurechts (provisorisch oder definitiv) festgelegt, können sich die potentiellen Baurechtsparteien den kommerziellen Elementen des geplanten Baurechtsvertrags zuwenden: Dauer des... weiterlesen