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Baurecht / Baurechte

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Verkauf baurechtsbelastetes Grundstück

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Eigentümer der baurechtsbelasteten Liegenschaft bleibt weiterhin berechtigt, jederzeit sein Grundstück zu verkaufen, natürlich unter Berücksichtigung der Belastung aus der im Grundbuch eingetragenen Baurechtsdienstbarkeit:

  • Definition
    • Verkauf baurechtsbelastetes Grundstück =   Verkauf des Bodens, auf dem die Baurechtsgebäude stehen
  • Grundlagen
    • OR 216 ff.
  • Gegenstand
    • Baurechtsbelastetes Grundstück (Boden)
  • Verpflichtungsgeschäft
    • Grundstückkaufvertrag
  • Verfügungsgeschäft
    • Allgemeines
      • Es gilt das absolute Eintragungsprinzip
    • Verfügung
      • Grundbucheintrag
  • Baurechtsdienstbarkeit
    • Als Personaldienstbarkeit begründetes Baurecht (Baurechtsdienstbarkeit) bleibt – unabhängig davon, ob das selbständig und dauernd bzw. als Grundstück (mit eigenem Grundbuchblatt) ins Grundbuch aufgenommen ist, im Grundbuch eingetragen und ist von jedem Rechtsnachfolger zu beachten, so auch vom Käufer der baurechtsbelasten Liegenschaft (Boden)
  • Wirkungen
    • Wechsel des Baurechtsgebers an einen Rechtsnachfolger (neuer Bodeneigentümer)
    • Handänderung bei der baurechtsbelasteten Liegenschaft
    • Neuer Vertragspartner, v.a. wenn es um die Konditionenanpassung im Dauerschuldverhältnis geht (Berücksichtigung veränderter Verhältnisse)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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