Abgrenzung
Wahlweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann selber zwischen Zuteilung von Anteilsrechten am übernehmenden Rechtsträger und Barabfindung. Zwangsweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann, wenn 90 %... weiterlesen
Wahlweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann selber zwischen Zuteilung von Anteilsrechten am übernehmenden Rechtsträger und Barabfindung. Zwangsweise Abfindung = Der Anteilsinhaber kann, wenn 90 %... weiterlesen
Squeeze-out = zwangsweise Abfindung von Aktionären. Squeeze-out ist die zwangsweise Abfindung von Aktionären. Die zwangsweise Abfindung (Squeeze-out) ist ein Mittel der Gruppenstrukturierung. Sie dient der... weiterlesen
Das Fusionsrecht schafft klare Verhältnisse für Gesellschafter und Gläubiger. Es ist v.a. ein Mittel für die Fälle der Unternehmenskonzentration und für die Auflösung von Kreuzverflechtungen.... weiterlesen
Die Steuersituation auf der Stufe der Anteilsinhaber erfordert eine nach Funktionen differenzierte Darstellung: Private Anteilsinhaber Geschäftliche Anteilsinhaber. Private Anteilsinhaber Die Besteuerung ist von der Ausgestaltung... weiterlesen
Ertragssteuer Als Voraussetzung für eine steuerneutrale Umwandlung bei sämtlichen Fusionsvarianten wird verlangt: Fortbestehen einer Steuerpflicht in der Schweiz Weiterführung der bisherigen Einkommens- bzw. Gewinnsteuerwerte. Dies... weiterlesen
Die Steuersituation bei Fusionen verlangt eine nach Steuersubjekten und nach Funktionen differenzierte Darstellung: Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften Steuern auf der Stufe der... weiterlesen
Bei der Fusion besteht folgender Arbeitnehmerschutz: Uebergang des Arbeitsvertrages mit allen Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Rechtsträger, sofern der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt (vgl.... weiterlesen
Erleichterungen Der Gesetzgeber hat für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) diverse Erleichterungen vorausgesehen (vgl. FusG 14 ff.). Voraussetzungen Diese Erleichterungen setzen bei einem KMU voraus:... weiterlesen
Bei konzern-internen Fusionen kann auf folgende Dokumente verzichtet werden (FusG 14 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 16 Abs. 2): Fusionsbericht Prüfungsbestätigung Einsichtsverfahren. Der Gesetzgeber... weiterlesen
Es bleiben zu beachten: die Haftung persönlich haftender Gesellschafter der fusionierten Unternehmen (FusG 26) die Möglichkeit zur Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen (FusG 108) die Haftung für... weiterlesen
Die Gesellschafter haben drei Möglichkeiten, die Fusion anzufechten: Klage auf Überprüfung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte (FusG 105 Abs. 1) Anfechtungsklage (FusG 106) Verantwortlichkeitsklage (FusG 108).... weiterlesen
Nicht vergessen werden dürfen weitere Vollzugshandlungen wie: Finanzieller Vollzug Bei Beteiligungstausch: Ausgleichszahlungen (Spitzenausgleich) an die Anteilsinhaber der übernommenen Gesellschaft Bei Barfusion: Abfindung der Anteilsinhaber der... weiterlesen
Nach erfolgten HR-Eintragungen haben die beteiligten Gesellschaften durchzuführen (FusG 25): Schuldenruf Pflicht: 3-maliger Schuldenruf (private Publikation) Publikationsorgan: Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) Zeitpunkt: unverzüglich nach Eintritt der... weiterlesen
HR-Anmeldung Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan hat dem Handelsregisteramt die Fusion zur Eintragung anzumelden (FusG 21 Abs. 1). Mit der HR-Anmeldung werden auch wirksam: die... weiterlesen
Sofern und soweit die Voraussetzungen gegeben sind, muss die Bewilligung der Wettbewerbsbehörde (WEKO) eingeholt werden. Wettbewerbsbehörde WEKO » Meldeformular Fusion | weko.admin.ch... weiterlesen
Vorlage zur Beschlussfassung Bei den Kapitalgesellschaften, den Genossenschaften und den Vereinen muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan den Fusionsplan der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten (FusG... weiterlesen
Die beteiligten Gesellschaften haben zu informieren: die Leitungs- und Verwaltungsorgane die Gesellschafter der Gesellschaften über alle zwischen Abschluss des Fusionsvertrages und Beschlussfassung der a.o. GV... weiterlesen
Vor Beschlussfassung durch die Gesellschafter anlässlich einer a.o. GV sind Arbeitnehmer bzw. ihre Vertretung entsprechend zu konsultieren (OR 333 lit. a; FusG 28 Abs. 2).... weiterlesen
Anforderungen Die Gesellschaft muss an ihrem Sitz den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern während 30 Tagen vor der Beschlussfassung Einsicht – unter entsprechender Voranzeige – in folgende... weiterlesen
Die Gesellschaft hat ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu einer a.o. GV betreffend Beschlussfassung über die Fusion einzuladen: » Aktiengesellschaft: Generalversammlung » GmbH: Gesellschafterversammlung... weiterlesen