Begriff
Kurzdefinition Hinzuziehen von Gemeinschuldnereigentum aus dem Besitz Dritter Langdefinition Die Admassierung beinhaltet die Aufforderung der Konkursverwaltung an den Dritten, der einen Vermögensgegenstand des Konkursiten im... weiterlesen
Kurzdefinition Hinzuziehen von Gemeinschuldnereigentum aus dem Besitz Dritter Langdefinition Die Admassierung beinhaltet die Aufforderung der Konkursverwaltung an den Dritten, der einen Vermögensgegenstand des Konkursiten im... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 242 Abs. 3 KOV 45 ff. Pendant im Betreibungsrecht Das analoge Instrument im Betreibungsrecht die weitere Pfändung. Gesetzestext Art. 242 SchKG B.... weiterlesen
Widerspruchsverfahren = Betreibungs-Teilverfahren zur rechtlichen Geltendmachung von Drittansprüchen (Drittzugehörigkeit einer Sache oder Forderung) Weiterführende Informationen Widerspruchsverfahren Drittbetroffener Admassierung = Vindizierung von Gegenständen im Drittgewahrsam, die... weiterlesen
Die Rechtsnatur der Admassierungsklage ist umstritten: Konkursrechtliche Klage mit Reflexwirkung auf das materielle Recht Ein Teil der Lehre nimmt an, dass die Rechtsnatur so sei,... weiterlesen
Hinzuziehung eines dem Konkursiten gehörenden Gegenstandes im Gewahrsam eines Dritten zur Konkursmasse (Attraktion eines Gegenstandes zur Konkursmasse) Gleiches gilt für die Admassierung eines Gegenstandes im... weiterlesen
Mehrung der Konkursmasse Erhöhung der Konkursdividende für die Konkursgläubiger Fortsetzung des Konkursverfahrens zur Verwertungsreife Weiterführende Informationen Konkurs... weiterlesen
Der Admassierung kommt massa-bildende bzw. massa-ergänzende Funktion zu: Grundsatz Wahrung der Gläubigerrechte auf Verwertung aller dem Konkursiten zustehenden Vermögenswerte Opportunitätsvorbehalt Manchmal sind in Konkursverfahren Mittel... weiterlesen
Die Admassierung gehört zu den täglichen Aufgaben der Konkursverwaltung. Die Konkursverwaltung hat grundsätzlich alle ihr durch die „Bücher“ des Gemeinschuldners (Buchhaltung, Bankbelege usw.), durch andere... weiterlesen
Kommentare, Lehrbücher und Handbücher ALTENBURGER PETER R. / CALDERAN MASSIMO / LEDERER WERNER, Schweizerisches Umstrukturierungsrecht, Zürich 2004 AMSTUTZ MARC / MABILLARD RAMON, Fusionsgesetz (FusG), Basel... weiterlesen
Checklisten als PDF zum Download (PDF, 44 KB) Checkliste Fusions-Agenda Agenda einer Unternehmensfusion Letter of intent (LOI) (Zwischen-)Bilanz Due diligence Bewertung Fusionsvertrag Fusionsbericht Prüfungsbericht Einsichtsrecht... weiterlesen
Die Fusion von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz mit solchen mit Sitz im Ausland (sog. „grenzüberschreitende Fusion“ oder „Emigrationsfusion“) wird durch IPRG 163a ff.... weiterlesen
Nicht fusionsfähig sind: Einzelunternehmen (Einzelfirma) Einzelfirma Einzelunternehmen steht offen: Die Vermögensübertragung Die Übernahme eines Geschäftes oder Vermögens nach OR 181 Einfache Gesellschaften Grund: Mangels Handelsregistereintrags... weiterlesen
Eine Fusion ist immer nur unter Rechtsträgern mit gleicher Rechtsform zulässig Es gilt daher die Reihenfolge: Herstellung der gleichen Rechtsform wie die übernehmende Gesellschaft (Herstellung... weiterlesen
Als weitere Möglichkeiten von wirtschaftlichen Zusammenschlüssen können in Betracht kommen: Einbringung von Unternehmen oder Unternehmensteilen in eine gemeinsam zu gründende Tochtergesellschaft (TG) TG = Rechtlich,... weiterlesen
Dem Fusionsrecht liegen folgende Motive zu Grunde: Strukturanpassung Erleichterung der Unternehmenssanierung Vorbehalten blieben jedoch: Die Interessen der Gläubiger, nämlich Recht auf Sicherstellung (FusG 25, FusG... weiterlesen
Das Fusionsgesetz (FusG 3 Abs. 1) unterscheidet in folgende grundsätzlichen Fusionsarten: Absorption (auch: Annexion) Kernelemente (Meccano) Eine Gesellschaft übernimmt eine oder mehrere andere Gesellschaften Die... weiterlesen
Die Fusion hat viele Einsatzbereiche: Konzentration und Unternehmens-Zusammenführung nach einem Unternehmenserwerb Auflösung von Kreuzverflechtungen Bildung von Joint-Ventures Verknüpfung von Zwillingsaktien Gestaltung einer unechten Fusion oder... weiterlesen
Die Fusion hat für die Beteiligten sowohl Vorteile, wie Nachteile: Gesellschaft Fusion ermöglicht mit der „Universalsukzession“ ein Gesamtrechtsnachfolge Es müssen die Aktiven und Passiven nicht... weiterlesen
Die Fusion und fusionsähnlichen Tatbestände beinhalten den Übergang von Aktiven und Passiven mindestens einer Gesellschaft: Gesamtrechtsnachfolge in Aktiven und Passiven = sog. „Universalsukzession“ Literatur MEIER-HAYOZ... weiterlesen
FusG 3 – 28 Handelsregisterverordnung (HRVo) Steuerrecht Weiterführende Informationen Botschaft zum Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz; FusG) vom 13.06.2000 (BBl. 2000, S.... weiterlesen