Stundung

Verjährungshemmung

Die Stundung hemmt die Verjährung. Weiterführende Informationen Judikatur BGE 65 II 232 f. = Pra 1940, 110 Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 106... weiterlesen

Stundung

Prozess- und Betreibungshindernis

Die Stundung hat eine prozessuale und eine betreibungsrechtliche Wirkung: Prozessual Gläubiger Der Gläubiger kann die Forderung vorläufig, d.h. bis zum Ablauf der Stundungsdauer, nicht einklagen... weiterlesen

Stundung

Verrechnungsausschluss

Der Ausschluss der Fälligkeit führt im Prinzip zum Ausschluss der Verrechnung (OR 120 ff.). Grundsatz Verrechnungsausschluss Vorbehalt Wenn der Gläubiger die Stundung gerade im Hinblick... weiterlesen

Stundung

Verzugsausschluss

Ausschluss der Verzugsfolgen für die Stundungsdauer Grundsatz Der Schuldner befindet sich aufgrund der Stundungsabrede für die Dauer der Stundung nicht in Verzug Folge Keine Verzugsfolgen... weiterlesen

Stundung

Fälligkeitsaufschub

Die Stundung schiebt die Fälligkeit von Leistung oder Zahlung auf: Gläubiger Stundungsbindung Das Hinausschieben des Erfüllungstermins ist für den Gläubiger bindend Schuldner Recht, aber nicht... weiterlesen

Stundung

Stundungs-Wirkungen

Einleitung Die Wirkungen einer verabredeten Stundung sind: Die Stundung verhindert den Eintritt der Fälligkeit oder schiebt die eingetretene Fälligkeit hinaus Fälligkeitsaufschub Die nicht eingetretene oder... weiterlesen

Stundung

Stundungs-Elemente

Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist: Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht Stundungsdauer Nebeneffekt:... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Vertrag

Einleitung Die Stundung ist eine den Erfüllungszeitpunkt der schuldnerischen Leistung beeinflussende Parteiabrede, die durch folgende Aspekte bestimmt: Stundungs-Elemente Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Richter

Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Gesetz

Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen

Stundung

Stundungs-Entstehung

Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen

Stundung

Ziele, Motive, Verbreitung

Ziele Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen: Teilzahlungen /... weiterlesen

Stundung

Rechtsnatur

vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen

Stundung

Keine Stundung

Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen

Stundung

Abgrenzungen

Schulderlass =   Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen

Stundung

Gesetzliche Grundlage

Keine, weil der Gesetzgeber das Institut voraussetzte Vgl. OR 410, OR 1166, OR 1170 Ziffer 1 Weiterführende Informationen Hinweis Im Wesentlichen können die Regeln über... weiterlesen

Stundung

Begriff

Kurzdefinition Nachträgliche Hinausschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder die Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, für eine bestimmte Dauer. Begriff in Latein Pactum de non petendo in... weiterlesen

Bankengespräch

FAQ

Begriff Gegenstand Bemerkung / Links Abtretung Übertragung der Forderung gegenüber einem Drittschuldner durch den Gläubiger (Zedenten) auf einen anderen Gläubiger (Zessionar) Zession Amortisation ratenweise Schuldentilgung... weiterlesen

Bankengespräch

Muster

Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Bankengespräch zum Download: Unternehmenspräsentation... weiterlesen

Bankengespräch

Checkliste „Bankengespräch des Gründers“

Hier finden Sie die Checkliste als interaktives pdf-Formular zum Download: Bankengespräch des Gründers Checkliste „Bankengespräch des Gründers“ Das Bankengespräch des Gründers hat zwei Phasen: Vor... weiterlesen