Nicht für den Kollokationsplan bestimmt
Nicht in den Kollokationsplan gehören: 1. Eigentumsansprachen Dritter vgl. ZGB 641 Abs. 2 vgl. KOV 45 2. Aussonderungsansprüche vgl. SchKG 201und SchKG 203 vgl. OR... weiterlesen
Nicht in den Kollokationsplan gehören: 1. Eigentumsansprachen Dritter vgl. ZGB 641 Abs. 2 vgl. KOV 45 2. Aussonderungsansprüche vgl. SchKG 201und SchKG 203 vgl. OR... weiterlesen
Kollokationspläne mit begrenztem Umfang und Inhalt gibt es in folgenden speziellen Zwangsvollstreckungsverfahren: Anschlusskonkurs (auch Partikularkonkurs, Minikonkurs, IPRG-Konkurs etc.) Rechtshilfeverfahren für die Liquidation von Vermögenswerten eines... weiterlesen
Kollokation = Zulassungsentscheid im Kollokationsverfahren / Bereinigung der Passivmasse (exkl. Massaverbindlichkeiten) Kollokationsplan = Tabelle, aufgrund der die Forderungen geordnet werden nach folgender Struktur festgesetzt werden... weiterlesen
Einleitung Der Kollokationsplan enthält die Aufstellung der Forderungsansprachen und Zulassungen nach Bestand, Höhe und Rang. Der Kollokationsplan ist sowohl im ordentlichen Konkursverfahren als auch im... weiterlesen
Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der FORDERUNGSERWAHRUNG ergeben sich folgende Bereinigungsmöglichkeiten: Grundlagen SchKG 244 f. Praxis, den Gläubiger durch Verhandlungen zu einem Voll- oder... weiterlesen
Funktion Forderungserwahrung = Prüfung, ob, in welcher Höhe und ich welchem Rang eine Forderung im Kollokationsplan zugelassen werden kann und am dereinstigen Liquidationserlös teilnehmen darf... weiterlesen
Den Gläubiger trifft die Obliegenheit zur Einreichung einer eindeutigen und mit Nachweismitteln dokumentierten Forderungseingabe: Eindeutige Forderungsanmeldung Unbedingte Anmeldung Bedingte Zulassungen sind unzulässig Ausnahme Unbestrittene Forderungen... weiterlesen
Kollokationsplan-Zwang Ein Kollokationsplan ist in folgenden Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen: Konkurs im ordentlichen Verfahren im summarischen Verfahren [KOV 70] Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung Betreibung auf Pfändung Betreibung... weiterlesen
Forderungserwahrung Forderungserwahrung = Prüfung, ob die von einem Gläubiger zur Kollokation angemeldete Forderung formell und materiell besteht und zugelassen werden kann. » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokation Kollokation... weiterlesen
Forderungserwahrung Prüfung eingegebenen Forderungen auf ihre Zulassungsfähigkeit im Konkursverfahren Thema betrifft Passivmasse, allenfalls bei Verrechnung auch die Aktivmasse » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokationsverfahren Verfahren zur Bereinigung der... weiterlesen
Folgende Musterdokumente stehen zum freien Download zur Verfügung: Musterdokumente: Forderungseingabe (Deutsch) Forderungseingabe DE Begleitbrief zu Forderungseingabe DE Musterdokumente: Forderungseingabe (Französisch) Forderungseingabe FR Begleitbrief zu Forderungseingabe... weiterlesen
Elemente einer Forderungseingabe Konkursverfahren Gläubiger Gläubigervertreter Kollokationsantrag Forderungsbetrag Zinsen Kosten Angabe der Konkursklasse Nennung Beweismittel Nennung von Bankverbindung und Konto Unterschrift Beilagen Vollmacht des Gläubigervertreters... weiterlesen
Kurzüberblick Die Forderungseingabe hat folgende Elemente zu enthalten: Gläubiger Gläubigervertreter Forderungsbetrag Zinsbetrag Kosten Rechtsgrund (Forderungsart) Kollokationsantrag (fakultativ, aber empfehlenswert [> Kollokationsantrag]) Beweismittel Forderungseingabe-Muster Musterformulare, Forderungseingabeformular... weiterlesen
Mit der Forderungseingabe oder dem Begleitschreiben können weitere Informationen oder Anträge an die Zwangsvollstreckungsorgane verbunden werden wie: Meldung verheimlichter Inventargegenstände im In- und Ausland Meldung... weiterlesen
Bei Pfandansprachen oder beim Vorzugsrecht nach SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 4 trägt der Gläubiger die Beweislast für den Nachweis der fristgemässen Forderungsanmeldung. Er tut... weiterlesen
Der Gläubiger trägt die Beweislast dafür, dass die Forderungsanmeldung mit ihren Bestandteilen bei der zuständigen Amtsstelle eingetroffen ist. Bei grundpfandversicherten Pfand- oder Retentionsansprachen, wo die... weiterlesen
Es empfiehlt sich, aus kontroll- und beweistechnischen Gründen jegliche Formulare nur zusammen mit einem Begleitschreiben der zuständigen Amtsstelle zuzustellen. Muster Begleitbrief Musterformulare, Begleitbrief zu Forderungseingabe... weiterlesen
Die Forderungsanmeldung ist an sich nichts Kompliziertes. Es gibt keine besonderen Formvorschriften (Schriftform genügt). In der Praxis erfolgt sie mittels Standardformular (siehe Musterformular) Brief mit... weiterlesen
Nach Eingang der Forderungseingabe hat die Konkursverwaltung folgendes Ablaufprozedere einzuschlagen: Registrierung der Forderungseingaben in der Reihenfolge ihres Eingangs (EINGABENVERZEICHNIS) Forderungserwahrung (Formfreie) Einforderung weiterer Beweismittel Vertrag... weiterlesen
Verfahrensdurchführung? Oft ist unklar, ob das Konkursverfahren überhaupt durchgeführt wird (Rechtsmittel bzw. Manko an liquide Mitteln zur Deckung der Verfahrenskosten [Folge bei Absenz von genügend... weiterlesen