Arrestgrund
Übersicht Die Arrestlegung setzt einen Arrestgrund voraus. Er kommt nur in Frage, wenn die Befriedigung des Gläubigers als gefährdet scheint. Das Gesetzt zählt die Gefährdungstatbestände... weiterlesen
Übersicht Die Arrestlegung setzt einen Arrestgrund voraus. Er kommt nur in Frage, wenn die Befriedigung des Gläubigers als gefährdet scheint. Das Gesetzt zählt die Gefährdungstatbestände... weiterlesen
Grundsatz Der Arrest bezweckt, eine spätere Zwangsvollstreckung abzusichern. Er setzt deshalb einen Arrestgegenstand voraus, auf den Arrest gelegt und dannzumal zwangsvollstreckt werden soll. Verarrestierbare Gegenstände... weiterlesen
Die Arrestlegung bedingt zunächst, dass eine Forderung des Arrestgläubigers gegenüber dem Arrestschuldner besteht. Die Forderung muss folgende Merkmale aufweisen: Forderung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur Forderung... weiterlesen
Voraussetzung eines Arrestes ist die Glaubhaftmachung folgender, kumulativer Tatsachen durch den Arrestgläubiger (SchKG 272 Abs. 1): 1. Arrestforderung 2. Arrestgegenstand 3. Arrestgrund... weiterlesen
Im Arrestverfahren sind folgende Parteien involviert: 1. Arrestgläubiger Gläubiger der zu sichernden Forderung und Antragssteller im Arrestverfahren 2. Arrestschuldner Schuldner der zu sichernden Forderung und... weiterlesen
Der Arrest stellt eine superprovisorische vorsorgliche Massnahme dar zur Sicherstellung des Gläubigerzugriffs auf Vermögenswerte des Schuldners. Er ist ein Sicherungsmittel im Interesse des (gefährdeten) Gläubigers... weiterlesen
Vorsorgliche Massnahmen (Einstweiliger Rechtsschutz) Vorsorgliche Massnahmen oder einstweilige Verfügungen stellen gerichtliche Anordnungen dar, mit denen vor oder während eines ordentlichen Zivilprozesses vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird.... weiterlesen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 271 – 281 SchKG 271: Arrestgründe SchKG 272: Arrestbewilligung SchKG 273: Haftung für Arrestschaden SchKG 274: Arrestbefehl SchKG 275:... weiterlesen
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Der Gläubiger einer Forderung gegenüber einer Aktiengesellschaft (AG) hat bei deren Zahlungsschwierigkeiten Anspruch auf Akteneinsicht (Jahresrechnung [Bilanz und Erfolgsrechnung] und Revisionsbericht) zur Abklärung seines Kostenrisikos... weiterlesen
Tatbestand der sogenannten Pauliana Der Tatbestand der sogenannten Pauliana beinhaltet die Benachteiligung der Gläubigergesamtheit durch den Schuldner, welcher in einem gesetzlich definierten Zeitraum von 1... weiterlesen
Art. 312 OR A. Begriff Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darleiher zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geldes oder an andern vertretbaren Sachen,... weiterlesen
Das Nachlassverfahren ist ein Instrument des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes in der Schweiz (SchKG). Im Rahmen der Nachlassstundung kann mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag ausgehandelt werden,... weiterlesen
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haften für unsorgfältige Mandatsführung persönlich. » OR 41 ff.: Entstehung durch unerlaubte Handlungen Anders als bei Fehlern der Konkursverwaltung oder des... weiterlesen
Die Entschädigung richtet sich nach Art. 46 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 47 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreitung und Konkurs (GebV... weiterlesen
Der Gläubigerausschuss untersteht der amtlichen Aufsicht, wobei die AB von Amtes wegen oder auf Beschwerde hin tätig wird. Die Beschlüsse des Gläubigerausschusses sind durch Beschwerde... weiterlesen
Der Gläubigerausschuss hat nur beschliessende und keine vollziehende Gewalt. Die auf seinen Anordnungen beruhenden, nach aussen wirkenden Verfügungen sind von der Konkursverwaltung zu treffen (BGE... weiterlesen
Elemente der inneren Organisation des Gläubigerausschusses Die interne Organisation zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Freiheit der Gläubiger in der Bestimmung der Anzahl Mitglieder des... weiterlesen
Wählbar sind natürliche Personen Gläubiger(Gläubigereigenschaft sollte nicht zweifelhaft sein) Gläubigervertreter(ohne personelle Verbindung zum Gemeinschuldner). Nicht wählbar sind der Gemeinschuldner die Mitglieder der Konkursverwaltung der Liquidator... weiterlesen
Ein Gläubigerausschuss kann im ordentlichen Konkursverfahren gewählt werden. muss im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung bestimmt werden (vgl. BGE 74 I 362 f.). Keinen Gläubigerausschuss gibt es... weiterlesen