Literatur
BERGSMA PETER, Auflösung, Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund bei den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1990 FREYMOND JEAN-PIERRE L., Die Geschäftsführung und Vertretung im Rechte der... weiterlesen
BERGSMA PETER, Auflösung, Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund bei den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1990 FREYMOND JEAN-PIERRE L., Die Geschäftsführung und Vertretung im Rechte der... weiterlesen
Der eigens geregelte Mitteilungs- und Veröffentlichungsanspruch bezieht sich auf eine Unrichtigkeit von Personendaten: Definition Mitteilungs- und Veröffentlichungsanspruch = Anspruch auf Information und Wiedergutmachung Grundlagen DSG... weiterlesen
Der Gewinnherausgabeanspruch charakterisiert sich wie folgt: Definition Gewinnherausgabeanspruch = Klage auf Herausgabe des Gewinns Grundlagen nDSG 32 Abs. 2 i.V.m. ZGB 28a Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen
Der Gegendarstellungsanspruch charakterisiert sich wie folgt: Definition Gegendarstellung = Recht des Betroffenen, im entsprechenden Medium seine Sicht der Dinge darzustellen Grundlagen nDSG 32 Abs. 2... weiterlesen
Der Feststellungsklage wird eine Beseitigungsfunktion zuerkannt: Definition Feststellungsklage = Klage auf Beseitigung einer Persönlichkeitsverletzung im privaten Bereich Grundlagen DSG 32 i.V.m. ZGB 28a Abs. 1... weiterlesen
Der Schadenersatzanspruch charakterisiert sich wie folgt: Definition Schadenersatzanspruch = Anspruch auf Ersatz des durch die Persönlichkeitsverletzung entstandenen Schadens Grundlagen nDSG 32 Abs. 2 i.V.m. ZGB... weiterlesen
Der Genugtuungsanspruch charakterisiert sich wie folgt: Definition Genugtuung = Ausgleich für erlittene immaterielle Unbill Grundlagen nDSG 32 Abs. 2 i.V.m. ZGB 28a Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen
Die Personendatenverletzung durch PRIVATE im privaten Bereich mittels widerrechtlicher, persönlichkeitsverletzender Personendatenbearbeitung richten sich nach DSG 32 Abs. 2 nach: ZGB 28 – Grundsatz ZGB 28a... weiterlesen
Die Unterlassungs- und Bestreitungsklage ermöglichen spezifische Massnahmen in Bezug auf Personendatenbearbeitungen: Definitionen Unterlassungsklage = Klage Privater richtet sich auf das Verbot von künftigen, drohende und... weiterlesen
Der speziell geregelte Berichtigungsanspruch bezieht sich auf eine Unrichtigkeit von Personendaten: Definition Berichtigungsanspruch = Korrekturrecht des Datensubjekts Grundlagen nDSG 32 nDSG 6 Abs. 5 nDSG... weiterlesen
Der Bestreitungsvermerk bei Beweislosigkeit bezieht sich auf eine noch geklärte Unrichtigkeit von Personendaten: Definition Bestreitungsvermerk = Instrument zur Markierung eines als unrichtig beanstandeten Dateneintrags Grundlagen... weiterlesen
Die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe werden unter schieden in: Klassische Instrumente Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz Klagen nach ZGB 28 + ZGB 28g – 28l ZGB 28 ZGB 28a ff.... weiterlesen
Dieses Recht will der betroffenen Person ermöglichen, ihre Daten zur Wiederverwendung zu erlangen: Definition Datenherausgabe = Recht der betroffenen Person, die Daten in einem gängigen... weiterlesen
Grundsatz Der Verantwortliche kann die Herausgabe oder Übertragung der Personendaten aus den in nDSG 26 Abs. 1 und 2 (Verweigerung beim Auskunftsrecht) aufgeführten Gründen verweigern,... weiterlesen
Verweigerungsrecht 1: Daten für Veröffentlichung im redaktionellen Teil 1 Werden Personendaten ausschliesslich zur Veröffentlichung im redaktionellen Teil eines periodisch erscheinenden Mediums bearbeitet, so kann der Verantwortliche... weiterlesen
Das Auskunftsbegehren und die Bekanntgabe der angeforderten Informationen können gestellt werden: bei entsprechender Vorgabe des Unternehmens elektronisch (zB via E-Mail oder Webformular); per Post. Absenderdaten:... weiterlesen
Die betroffene Person soll die bezogenen und bearbeiteten Daten kontrollieren und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nicht nur prüfen, sondern auch durchsetzen können: Definitionen Auskunftsrecht... weiterlesen
Hindernisse von Gesetzes wegen, infolge Drittinteressen oder Unbegründetheit Der Verantwortliche kann die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn (vgl. nDSG 26 Abs. 1): ein Gesetz... weiterlesen
Das Prinzip «Privacy by Default» schützt betroffene Personen, die sich weder mit den Nutzungsbedingungen, noch den daraus abzuleitenden Widerspruchsrechten auseinandergesetzt haben, indem: nur die für... weiterlesen
Mit dem Prinzip von «Privacy by Design» wird eine angemessene Architektur der Datenbearbeitung verlangt, namentlich bezüglich: Datenflüsse und Schnittstellen Berechtigungs- und Lebenszyklus-Management Stand der Technik... weiterlesen