Das Auskunftsbegehren und die Bekanntgabe der angeforderten Informationen können gestellt werden:
- bei entsprechender Vorgabe des Unternehmens
- elektronisch (zB via E-Mail oder Webformular);
- per Post.
Absenderdaten:
- Absender, ev. Geburtsdatum, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), Telefonnummer oder e-mail-Account.
Beilagen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises zur Legitimation (zB Identitätskarte oder Führerausweis).
Ausbleiben der Rückantwort / Reklamation:
Trifft innert 30 Tagen keine Antwort ein, empfiehlt sich die Absetzung eines «Reminder’s» als vorprozessuale Massnahme.
Das weitere Vorgehen bestimmt sich nach den individuell-konkreten Verhältnissen.