Scheidungswirkungen
Die wesentlichen Wirkungen der Scheidung sind: Auflösung der Ehe Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts (ZGB 120 Abs. 2) keine Ansprüche aus Verfügung von Todes wegen, die... weiterlesen
Die wesentlichen Wirkungen der Scheidung sind: Auflösung der Ehe Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts (ZGB 120 Abs. 2) keine Ansprüche aus Verfügung von Todes wegen, die... weiterlesen
Örtliche Zuständigkeit Eine Ehe kann nur von einem Gericht geschieden werden. Örtlich zuständig ist das Gericht am Wohnort eines Ehegatten (ZPO 23). Der Wohnort befindet... weiterlesen
Nur subsidiär und im Rahmen der Einzelfallgerechtigkeit steht der Scheidungsgrund der Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe zur Verfügung, wenn das Abwarten der zweijährigen Trennungszeit als... weiterlesen
Begriff Sind sich die Ehegatten über den Scheidungspunkt nicht einig und leben sie seit mindestens zwei Jahren getrennt, muss die scheidungswillige Partei mit der Scheidungsklage... weiterlesen
Grundsatz Sind sich die Ehegatten über eine Scheidung einig, kommt es zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Über die Nebenfolgen der Scheidung besteht: umfassende Einigung (ZGB... weiterlesen
Übersicht Das Scheidungsrecht sieht drei Scheidungsgründe vor: Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung) Scheidungsklage nach zwei Jahren Trennungszeit Scheidungsklage wegen Unzumutbarkeit (vor Ablauf der zweijährigen... weiterlesen
Das Motiv, welches die Ehegatten gemeinsam oder einen Ehegatten alleine zum Entschluss der Ehescheidung bringt, ist für das Gericht grundsätzlich irrelevant. Mit Vorliegen eines Scheidungsgrundes... weiterlesen
Begriff und praktische Bedeutung Neben der Trennung als Eheschutz-Massnahme und als Alternative zur Ehescheidung kennt das Gesetz die Möglichkeit der gerichtlichen Ehetrennung. Sie hat jedoch... weiterlesen
Die Ehegatten bleiben trotz Trennung gegenseitig erbberechtigt. Das gesetzliche Erbrecht und eine allfällige Begünstigung aus Erbverträgen fallen erst mit der Rechtskraft der Scheidung dahin.... weiterlesen
Die Voraussetzung für die Abänderung von Eheschutz-Massnahmen ist eine wesentliche und dauernde Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, die dem Eheschutzmassnahme-Entscheid zugrundeliegenden Fakten als unrichtig erscheinen lassen.... weiterlesen
Der Entscheid des Eheschutzgerichtes kann mit einem ordentlichen Rechtsmittel (Berufung) an die obere kantonale Instanz weitergezogen werden (Berufungsinstanz) und der Entscheid der 2. Instanz (unter... weiterlesen
Verfahren Wird ein schriftliches Gesuch mit Begründung eingereicht, wird dieses der Gegenpartei zur Stellungnahme zugestellt. Nach Eingang der Stellungnahme bestimmt das Gericht, ob zu einer... weiterlesen
Örtliche Zuständigkeit Für Eheschutz-Massnahmen ist das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten örtlich zuständig (ZPO 23). Unter Wohnsitz versteht man denjenigen Ort, wo sich der Lebensmittelpunkt... weiterlesen
Das Eheschutzgericht spricht in den allermeisten Fällen eine Trennung auf unbestimmte Zeit aus. Eine befristete Trennung ist zwar grundsätzlich möglich, hat aber den Nachteil, dass... weiterlesen
Grundarten Es werden grundsätzlich folgende zwei Grundarten von Eheschutz-Massnahmen unterschieden: Vermittelnder Eheschutz: richterliche Ermahnung und Vermittlung; in der Praxis kaum Bedeutung. Autoritativer Eheschutz: richterliche Anordnung... weiterlesen
Gesuch Das Eheschutzverfahren wird formell durch ein mündliches oder schriftliches Gesuch eines oder beider Ehegatten eingeleitet. Das Gesuch kann begründet sein oder auch nur ein... weiterlesen
Zweck des Eheschutzverfahrens Wenn sich ein Ehepaar über die Regelung des Getrenntlebens nicht einigen können oder sich einer der Ehepartner einer Lösungsfindung gar entzieht, indem... weiterlesen
Voraussetzungen Die einfachste und kostengünstigste Variante der Trennung ist die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, (zumindest vorübergehend) getrennte Wege... weiterlesen
Grundsätze Das eheliche Zusammenleben der Ehegatten ist von folgenden Grundsätzen geprägt: Verhältnis unter den Eheleuten: einträchtiges Zusammenwirken sowie Treue- und Beistandspflicht als Grundregel der Gleichberechtigung... weiterlesen
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