Vertretung der Erbengemeinschaft durch einzelnen Erben in dringlichen Fällen
Gültigkeit der Betreibung? SchKG 67 Ziff. 1 + 69 Abs. 2 Ziff. 1; ZGB 602 Abs. 1; OR 128 Ziff. 1 + 130 Abs. 1... weiterlesen
Gültigkeit der Betreibung? SchKG 67 Ziff. 1 + 69 Abs. 2 Ziff. 1; ZGB 602 Abs. 1; OR 128 Ziff. 1 + 130 Abs. 1... weiterlesen
Durchsetzung der Rechte Finanzielle Interessen Emotionale Aspekte... weiterlesen
Ausgleichung = Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen, in der Regel kraft gesetzlicher Vermutung nach Stillschweigen des Erblassers » Weiterführende Informationen zur Ausgleichung... weiterlesen
ZGB 506, ZGB 507 und ZGB 520a Im französisch-sprachigen Fall 5A_236/2017 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob eine mündlich errichtete letztwillige Verfügung, d.h. ein sog.... weiterlesen
Herausgabe aller Erbschaftsgegenstände, die der Erblasser in mittelbarem oder unmittelbarem Besitz hatte.... weiterlesen
Gesamtvindikation kraft Erbrechts... weiterlesen
Abgrenzung der Erbschaftsklage von anderen Eigentumsklagen Erbschaftsklage: = Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist.... weiterlesen
Die Erbschaftsklage dient der einheitlichen prozessualen Durchsetzung der Erbberechtigung des (nicht besitzenden) Erben bei Erbschaftssachen im Besitze Dritter (Nichterben). Synonyme: Einheitliche Erbschaftsanspruchsverfolgung gegenüber Drittem Erbrechtliche Gesamtvindikation... weiterlesen
Die Erbengemeinschaft folgt den Prinzipien Vermögenszuordnung an mehrere Personen, welche alleinige und doch mehrfache Recht zuständig sind und für Verfügungen über dieses Vermögen eine Dispositionsgemeinschaft... weiterlesen
Begriffe zur Erbengemeinschaft im Schweizer Erbrecht Erbengemeinschaft = von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers und im Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben entstehende, liquidations-orientierte... weiterlesen
Die Erbeinsetzung ist eine erblasserische Anordnung mittels Testament oder Erbvertrag, womit eine Person als Erbe eingesetzt wird.... weiterlesen
Wie im Schenkungsrecht werden folgende zwei Grundtypen unterschieden: Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung (auch Realerbvorbezug) Erbvorbezug als Verpflichtungsgeschäft Dem Erbvorbezug im Sinne einer Handschenkung ist kein Verpflichtungsgeschäft vorgeschaltet;... weiterlesen
Motive ist in der Regel die lebzeitige Zuwendung – mit oder ohne Befreiung von der Ausgleichungspflicht – eines: Pflichtteilserben Präsumtiven eingesetzten Erben Der künftige Erblasser... weiterlesen
Testament Mit dem Testament trifft der Erblasser einseitige, jederzeit frei widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass. » Weitere Informationen zum Testament Im Vergleich zum Testament ist der Erbvertrag bindend und kann... weiterlesen
Gestaltungsakt (Liquidation der Erbengemeinschaft bzw. Auflösung des Nachlasses).... weiterlesen
Überführung des Erblasservermögens in die einzelnen Vermögen der Miterben.... weiterlesen
Abgrenzung: Erbschaftsannahme unter öffentlichem Inventar Als Alternative zur vorbehaltlosen Erbschaftsannahme einerseits und einer gänzlichen Erbschaftsausschlagung andererseits, besteht die Möglichkeit der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar (ZGB 580 ff.). Dies hat eine Haftungsbeschränkung auf die... weiterlesen
Die Motiv-Situation kann recht unterschiedlich sein: Der Erblasser befasst sich mit der Gleichbehandlung und ordnet diese sogar an Der Erblasser überlässt die Ausgleichungsthematik der gesetzlichen... weiterlesen
Ausgleichungsanordnung = Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen kraft ausdrücklicher Anordnung durch den Erblasser » Ausgleichungsanordnung des Erblassers Ausgleichungsdispens = Befreiung des Erben, der eine lebzeitige Zuwendung erhielt, von... weiterlesen
Herzog Sabine: Trusts und Schweizerisches Erbrecht Einschränkungen bei der Anerkennung von Trusts aus der Perspektive des schweizerischen Erbrechts – unter besonderer Berücksichtigung – von Pflichtteilen... weiterlesen