Besteuerung Miterben
Wie unter «Besteuerung der Erbengemeinschaft?» erläutert, ist jeder einzelne Erbe nach Massgabe seiner Erbquote anteilsmässig steuerpflichtig, und zwar sowohl in Bezug auf Einkommenssteuern als auch... weiterlesen
Wie unter «Besteuerung der Erbengemeinschaft?» erläutert, ist jeder einzelne Erbe nach Massgabe seiner Erbquote anteilsmässig steuerpflichtig, und zwar sowohl in Bezug auf Einkommenssteuern als auch... weiterlesen
Die Erbengemeinschaft als solche ist kein Steuersubjekt: Erbengemeinschaft als Liquidationsgemeinschaft Vorübergangsgemeinschaft Die Erbengemeinschaft ist von vorübergehendem Charakter Wahrnehmung Obwohl die Erbengemeinschaft nach aussen als Einheit... weiterlesen
Einleitung Angesichts der Rechtsnatur der Erbengemeinschaft und der Miterbenstellung ist zu differenzieren: Besteuerung der Erbengemeinschaft? Besteuerung der Miterben Exkurs: Erbschaftssteuer Die Steuerpflicht des Erblassers endet... weiterlesen
Nicht vergessen werden darf die Möglichkeit der Aufhebung der Erbengemeinschaft durch den Richter und die Erbteilungsvornahme durch den Richter: Ausrichtung des Erbteilungsanspruchs gemäss ZGB 604... weiterlesen
Wollen alle Erben oder ein Teil davon das Nachlassvermögen zusammenbehalten und ihre Beziehung fortsetzen, besteht für sie die Option, die als temporär gedachte Erbengemeinschaft durch... weiterlesen
Der Verzicht auf die Miterbenstellung charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Der Verzicht auf die Miterbenstellung ist als Verfügung zu verstehen, mittels welcher der Miterbe... weiterlesen
Nach ZGB 635 Abs. 2 bewirkt die Abtretung des Erbanteils an einen Dritten: kein Recht des Dritten auf Mitwirkung bei der Teilung; Der abtretende Miterbe... weiterlesen
Was im Einzelfall genau Gegenstand der unter Miterben vereinbarten Abtretung eines angefallenen Erbteils an einen anderen Miterben bildet, ist im konkreten Einzelfall dem Abtretungsvertrag zu... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber hat in ZGB 635 zwei Varianten zur Disposition über angefallene Erbteile vorgesehen: Erbanteilsabtretung an einen Miterben (ZGB 635 Abs. 1) Erbanteilsabtretung an... weiterlesen
Mit der vollständigen Erbteilung ist die Erbengemeinschaft aufgelöst. Zwischen den Erben bleiben aber gewisse rechtliche Beziehungen über die Erbteilung hinaus bestehen. Es sind dies: Innenverhältnis... weiterlesen
Der schriftliche Erbteilungsvertrag ist die andere Variante der beiden Arten vertraglicher Erbteilung: Definition Schriftlicher Erbteilungsvertrag = Vertrag, welcher der gegenseitigen und übereinstimmenden Willenserklärungen aller Erben,... weiterlesen
Die Realteilung ist eine der beiden Arten vertraglicher Erbteilung: Definition Realteilung = Teilung von Hand zu Hand Grundlage ZGB 634 OR 243 analog Abgrenzung Schriftlicher... weiterlesen
Allgemeines Die Erbengemeinschaft kann auf mehrere Arten rechtsgeschäftlich mittels Abgabe von übereinstimmenden Willenserklärungen der beteiligten Erben aufgehoben werden: Vertragliche Erbteilung (ZGB 634) Abtretung von Erbanteilen... weiterlesen
Eine Erbengemeinschaft entsteht unter den folgenden beiden Voraussetzungen: Vorhandensein mehrerer Erben; Vorliegen von Nachlassvermögen. Fällt nachträglich eine dieser beiden Voraussetzungen weg, wird die Auflösung der... weiterlesen
Einleitung Auch wenn – wie hievor («Inhalt des Teilungsanspruchs», Abschnitt «Teilung in Natur») – sowohl Gestaltungs- als auch Leistungsklage als prozessuales Mittel zur Verfolgung des... weiterlesen
Grundsätzliches Der Teilungsanspruch ist ausgerichtet auf: eine Erbteilung nach ZGB 634; eine Mitwirkung der Erben an der Vornahme der Erbteilung das Ziel Erbteilung und nicht... weiterlesen
Jeder Erbe kann zu beliebiger Zeit die Teilung der Erbschaft verlangen, sofern und soweit er nicht durch Vertrag oder Gesetzesbestimmung zum Verbleib in der Erbengemeinschaft... weiterlesen
Der Teilungsanspruch nach ZGB 604 Abs. 1 verpflichtet, jeden Miterben zur Mitwirkung bei der Erbteilung und damit zu einem Tun. Der Teilungsanspruch ist, weil er... weiterlesen
Grundsatz Aufgrund von ZGB 604 Abs. 1 besteht der Anspruch jedes einzelnen Erben einen individuellen Weg zu gehen; gegen den Willen seiner Miterben unter Realisierung... weiterlesen
Grundsatz Von der Gesamthandschaft – auf Grundlage der Theorie der mehrfachen Rechtszuständigkeit – ausgehend, stehen den einzelnen Gesamthändern Anteile am gemeinschaftlichen Vermögen zu. Diese Denkweise... weiterlesen