Verwirkung
Anfechtbarkeit Verjährung = Verwirkung Eine Fristunterbrechung ist bei der Verwirkung nicht möglich! Nichtigkeit Unverjährbarkeit Art. 521 ZGB III. Verjährung 1 Die Ungültigkeitsklage verjährt mit Ablauf eines... weiterlesen
Anfechtbarkeit Verjährung = Verwirkung Eine Fristunterbrechung ist bei der Verwirkung nicht möglich! Nichtigkeit Unverjährbarkeit Art. 521 ZGB III. Verjährung 1 Die Ungültigkeitsklage verjährt mit Ablauf eines... weiterlesen
Begründung Der Kläger hat bei der Redaktion der Klageschrift die Behauptungs- und Substantiierungslast zu beachten. Der Kläger ist beweisbelastet (vgl. ZGB 8). Beweislasterleichterung In der... weiterlesen
Rechtsbegehren Gestaltungsbegehren Beispiele: „Es sei das von NN am xx.xx.20xx verfasste Testament für ungültig zu erklären, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des /... weiterlesen
Streitwert ist der (Differenz-)Wert aus dem Wert, der dem Kläger aus Gutheissung der Klage zukommt [Intestaterbfolge], abzüglich Wert der ihm beim Klageverzicht zugekommen wäre [Testaterbfolge].... weiterlesen
Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (ZPO 28 Abs. 1) » Weitere Informationen zur örtlichen Zuständigkeit (Gerichtsstand) nach ZPO... weiterlesen
Aktivlegitimation Bedachte, die an der Ungültigerklärung ein Interesse haben Erbe Vermächtnisnehmer Begünstigte, die ihnen auferlegte Vermächtnisse, Bedingungen oder Auflagen beseitigen wollen Mehrere Ungültigkeitskläger müssen nicht... weiterlesen
Die Ungültigkeitsklage kann – in der gleichen Rechtsschrift – mit folgenden anderen Klagen verbunden werden: Erbschaftsklage (» BGE 91 II 332) Klage auf Feststellung der... weiterlesen
Das Urteil einer Ungültigkeitsklage wirkt nur zwischen den an der Klage Beteiligten. Die Gutheissung der Ungültigkeitsklage zeitigt folgende Wirkungen: rückwirkender Wegfall der Verfügung von Todes... weiterlesen
Eine Ungültigkeitsklage setzt gemäss ZGB 519 ff. voraus: Verfügungsunfähigkeit des Erblassers (ZGB 467, ZGB 468) Willensmangel des Erblassers (ZGB 469) Unsittlichkeit und / oder Rechtswidrigkeit... weiterlesen
Das Gesetz bezeichnet die Klagegründe für eine Ungültigkeitsklage abschliessend. Eine Ungültigkeitsklage setzt gemäss ZGB 519 ff. voraus: Verfügungsunfähigkeit des Erblassers (ZGB 467, ZGB 468) Willensmangel... weiterlesen
In Lehre und Rechtsprechung werden bei der Ungültigkeit 2 Rechtsfolgen unterschieden: Anfechtbarkeit (Grundsatz) Grundsätze der Anfechtbarkeit Die Anfechtbarkeit einer Verfügung von Todes wegen ist nur... weiterlesen
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Die Erbteilung ist für die Erben eine komplexe bzw. herausforderungsreiche Angelegenheit. Verschiedene Faktoren erschweren die Abwicklung: Erbengemeinschaft: Unterschiedliche Karrieren und Einstellungen der Erben zum Geld... weiterlesen
Inhalte der Erbteilungsklage Die Erbteilungsklage hat insbesondere zum Gegenstand: Insbesondere die Vornahme der Teilung, d.h. die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben. Alle übrigen mit... weiterlesen
Der Verweis von ZGB 638 auf die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts beschlägt folgende Themen: Anfechtbarkeit Anfechtungsgründe Geltendmachung Prozessuales Art. 638 ZGB II. Anfechtung der Teilung... weiterlesen
ZGB 636 legt für die (lebzeitigen) Verträge über noch nicht angefallene Erbteile die Grenzen klar fest: Gültigkeit des Vertrages im Falle der Zustimmung des präsumtiven... weiterlesen
Die Veräusserungsmöglichkeit eines Erbanteils intern (an einen Miterben) oder – beschränkt – extern (an einen Dritten) statuiert eine Ausnahme vom Prinzip der gesamthänderischen Verfügung über... weiterlesen
Der Gesetzgeber stellt mit ZGB 637 die Weichen in Sachen Gewährleistung aus erfolgter Teilung. Die Gewährleistung findet nicht nur auf die rechtsgeschäftliche Teilung (schriftlicher Teilungsvertrag... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können – nebst der üblichen Präambel – Inhalt des Erbteilungsvertrages bilden: Zuweisung von Nachlassgegenständen (jeder Art) und (nicht zwingend) Schuldübernahme (ZGB 639... weiterlesen
Für den Fall des rechtsgeschäftlichen Abschlusses der Teilung [im Gegensatz zur Erbteilungsklage] gibt es zwei Arten von Teilungsverträgen: Schriftlicher Teilungsvertrag (ZGB 634) Realteilung (ZGB 634)... weiterlesen