Stephanie Hrubesch-Millauer: Erbrecht
Stephanie Hrubesch-Millauer Erbrecht 3. Auflage Zürich / St. Gallen 2021 220 Seiten DIKE Verlag CHF 45.00 ISBN 978-3-03891-369-6 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Reihe: in a... weiterlesen
Stephanie Hrubesch-Millauer Erbrecht 3. Auflage Zürich / St. Gallen 2021 220 Seiten DIKE Verlag CHF 45.00 ISBN 978-3-03891-369-6 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Reihe: in a... weiterlesen
ZGB 517 f. / ZGB 482 Der Erblasser kann mittels Verfügung von Todes wegen die Aufgaben des Willensvollstreckers – im Verhältnis zum gesetzlichen Umfang – präzisieren. Geht... weiterlesen
ZGB 517 Wird eine juristische Person als Willensvollstreckerin berufen, musste und durfte der Erblasser davon ausgehen, dass auch ohne entsprechende Ersatzberufung im Testament ebenfalls deren... weiterlesen
ZGB 518 / BGFA 12 lit. a Zuständigkeiten Es haben zu befinden: Zur Mandatsführung über die Qualität der Mandatsführung und über die Angemessenheit anwaltlicher Honorarforderungen... weiterlesen
ZGB 580 ff. / ZPO pro div. Im konkreten Fall hatte die Willensvollstreckerin die Anordnung der Aufnahme eines öffentlichen Inventars gemäss ZGB 580 angefochten. Die... weiterlesen
ZGB 540 Abs. 1 Ziffer 3 + ZGB 562 Abs. 3 Der Beschwerdeführer (Pfleger und Betreuer) verletzte seine Pflicht, der alleinstehenden Erblasserin klar zu machen,... weiterlesen
Das Mandat des Willensvollstreckers ist nach durchgeführter Teilung und Vorlage der Schlussabrechnung prinzipiell beendet. Nach Mandatsbeendigung ist der Willensvollstrecker grundsätzlich von all seinen Pflichten entbunden.... weiterlesen
Cordula Lötscher Der digitale Nachlass Zürich / Basel / Genf 2021 234 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 89.00 ISBN 978-3-7255-8240-2 Buchart Buch (PrintPlus) Reihe... weiterlesen
ZGB 602 Abs. 3 Die Bestellung eines sog. Erbenvertreters ist an die Voraussetzungen von ZGB 602 Abs. 3 gebunden (siehe Box unten) und bei nachfolgendem... weiterlesen
Staats- und Gemeindesteuern 2012; Nachsteuern und Busse Sachverhalt / Verfahrens-History Die Steuerpflichtige war von ihrem früheren Lebenspartner und Verlobten B (verstorben 2011) als Alleinerbin eingesetzt... weiterlesen
ZGB 517 Strittig zwischen der Ersatz-Willensvollstreckerin A. AG und dem Erbschaftsamt Basel-Landschaft war die Frage, ob ein Hinweis auf die Einsprache des Vermächtnisnehmers D. gegen... weiterlesen
BENN JURJI, Rechtsgeschäftliche Gestaltung der erbrechtlichen Ausgleichung, Diss. Zürich 2000 BIRRER STEFAN, Der Erbvertrag in Kombination mit einer Vermögensübertragung unter Lebenden nach Art. 534... weiterlesen
Erbrechtsreform, Erbrechtsrevision - Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 beschlossen, das revidierte Erbrecht auf den 01.01.2023 in Kraft zu setzen.... weiterlesen
ZPO 71 + ZPO 83 Abs. 4 / ZGB 560 Im konkreten Fall ging es um eine einfache Streitgenossenschaft und um eine Parteiwechsel-Frage. Stirbt der... weiterlesen
Weibel Thomas / Mata Aline: Die Erbteilung Zürich 2020 104 Seiten Schulthess Verlag CHF 68.00 ISBN 978-3-7255-8024-8 Buchart Buch (PrintPlus) Reihe „Erben und Vererben“ Inhalt... weiterlesen
Künzle Hans Rainer / Cica Raphael / Lyk Christian / Weber Olivier KENDRIS Jahrbuch 2019/2020 zur Steuer- und Nachfolgeplanung Zürich 2019 838 Seiten Schulthess... weiterlesen
Iten Marc‘Antonio: Die Willensvollstreckung in fünf Phasen Zürich 2019 203 Seiten Schulthess Verlag CHF 89.00 ISBN 978-3-7255-8022-4 Buchart Buch (PrintPlus) Reihe „Erben und Vererben“ Inhalt... weiterlesen
Wolf Stephan / Hrubesch-Millauer Stephanie: Schweizerisches Erbrecht 2. Auflage Bern 2020 688 Seiten Stämpfli Verlag CHF 129.00 ISBN 978-3-7272-1959-7 Buchart Buch (Broschiert) Stämpflis juristische Lehrbücher... weiterlesen
Noch zwei Differenzen zu bereinigen Einleitung Das beinahe hundertjährige Erbrecht soll modernisiert werden. Wir berichteten: Ständerat kürzt Kinderpflichtteil und schafft Elternpflichtteil ab Bundesrat verabschiedet Botschaft... weiterlesen
ZGB 518; SchKG 46 + SchKG 49 Der Erbschaft hat keine Parteifähigkeit zur aktiven Betreibung. Hierfür ist einzig der Willensvollstrecker berechtigt ist. Hingegen kommt der... weiterlesen