Reglemente
Grundlage KAG 51 Abs. 6 Die SICAV hat gleich mehrere Reglemente zu erlassen und genehmigen zu lassen, nämlich: Organisationsreglement Allgemeines Das Bewilligungserfordernis einer adäquaten Betriebsorganisation... weiterlesen
Grundlage KAG 51 Abs. 6 Die SICAV hat gleich mehrere Reglemente zu erlassen und genehmigen zu lassen, nämlich: Organisationsreglement Allgemeines Das Bewilligungserfordernis einer adäquaten Betriebsorganisation... weiterlesen
Grundlage Art. 75 KAG: Prospekt 1 Die Fondsleitung und die SICAV veröffentlichen für jede offene kollektive Kapitalanlage einen Prospekt. 2 Der Prospekt enthält das Fondsreglement, sofern den interessierten... weiterlesen
Bei ihrer Begründung hat die SICAV zu erstellen: Prospekte Reglemente Statuten Diese Dokumente sind mit dem Bewilligungsgesuch der Aufsichtsbehörde (AB) zur Genehmigung einzureichen; sie bilden... weiterlesen
Gründungsakt Grundlagen: KAG 112 OR 629 ff. Das KAG enthält zur Entstehung einer SICAF keine Regeln. Gestützt auf die Verweisungsnorm von KAG 112 sind die... weiterlesen
Die Einzelheiten der mit der Gründung einer SICAV verbundenen Vorgänge werden erläutert unter: Grundlagen Prospekte Reglemente Statuten Gründungsakt Firma Zweck Bewilligungspflicht Handelsregistereintragung... weiterlesen
Vertretung Es gelten die Regeln des Obligationenrechts: » Aufgaben des Verwaltungsrats: Vertretung Haftung Grundsätzlich haften die Aktionäre nur für die vollständige Liberierung ihrer Aktien; bei... weiterlesen
Vertretung Es gelten die Regeln des Obligationenrechts: » Aufgaben des Verwaltungsrats: Vertretung Haftung Grundsätzlich haften die Aktionäre nur für die vollständige Liberierung ihrer Aktien; bei... weiterlesen
Grundlagen KAG 112 KKV 124 iVm KKV 39 Publikationsorgane der SICAF Als Publikationsorgane des SICAF gelten die aktienrechtlichen Publikationsorgane die im Prospekt genannten Printmedien oder... weiterlesen
Grundlagen KAG 43 Abs. 1 lit. f KKV 60 iVm KKV 39 Publikationsorgane der SICAV Als Publikationsorgane der SICAV gelten die im Prospekt genannten Printmedien... weiterlesen
Grundlage Aktienrecht Die Aktionäre der SICAF haben Anspruch auf die üblichen aktienrechtlichen Informations- und Kontroll-Rechte: Informations- und Kontrollrechte der Aktionäre Recht auf Bekanntgabe des Geschäfts-... weiterlesen
Grundlage KAG-Grundsätze Den SICAV-Anlegern stehen die üblichen Informations- und Kontroll-Rechte zu. Art. 84 KAG: Recht auf Auskunft 1 Die Fondsleitung und die SICAV erteilen Anlegerinnen und Anlegern... weiterlesen
Grundlagen Art. 108 KAG: Rechenschaftsablage 1 Für die Rechenschaftsablage der Gesellschaft und die Bewertung des Vermögens gelten die Artikel 88 ff. sinngemäss. 2 International anerkannte Standards sind zu... weiterlesen
Grundlagen KAG 88 KKV finma 57 ff. Berwertungsregeln Es sind die Bewertungsregeln für die offenen kollektiven Kapitalanlagen zu beachten: Bewertung zu Verkehrswerten Börsenkotierte Titel zu... weiterlesen
Grundlage KAG 117 Regeln der Rechnungslegung Für eine ordnungsgemässe Rechnungslegung der SICAF kommen neben den aktienrechtlichen Rechnungslegungs-Regeln KAG 89 Abs. 1 lit a und c–i,... weiterlesen
Grundlagen KAG 117 OR 957 ff. Regeln der Buchführung Die SICAF ist als Aktiengesellschaft klarerweise buchführungspflichtig. Die Buchführung hat nach den Bestimmungen über die kaufmännische... weiterlesen
Grundlagen KAG 87 OR 957 ff. KKV 52 KKV-finma 67 ff. Es sind folgende Regeln zu beachten: Grundsatz Anwendbarkeit der Regeln wie für den vertraglichen... weiterlesen
Grundlage KAG 51 KAG 73 KAG 20 Abs. 1 lit. a OR 394 ff. KKV 116 Abs. 5 KKV 105 Abs. 2 KKV 104 Die... weiterlesen
Grundlage KAG 114 Der Gesetzgeber hat für die SICAF keine Depotbank vorgeschrieben. Für die SICAF ist dagege eine Depot- und Zahlstelle vorgesehen [vgl. KAG 114]:... weiterlesen
Grundlage KAG 118 Prüfgesellschaft Die SICAF hat eine Prüfgesellschaft zu bezeichnen. Für Zulassung, Auswahl, Auftrag, Prüfungsaufgaben, Prüfungsgeheimnis und Auskunftspflichten gelten KAG 126 ff. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Grundlage: KAG 52 Die SICAV hat eine Prüfgesellschaft zu bezeichnen. Für Zulassung, Auswahl, Auftrag, Prüfungsaufgaben, Prüfungsgeheimnis und Auskunftspflichten findet KAG 126 ff. (Prüfung) Anwendung. Weiterführende... weiterlesen