Auflösung
Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch Gläubiger eines Gesellschafters Literatur... weiterlesen
Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch Gläubiger eines Gesellschafters Literatur... weiterlesen
Die Beendigung der Kollektivgesellschaft ist in OR 574 ff. geregelt. Die Einzelheiten finden Sie unter: Auflösung Liquidation Gesetzliche Grundlage Auflösung und Ausscheiden: OR 574: Im... weiterlesen
Die kaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) wie die nichtkaufmännische Kollektivgesellschaft (KLG) sind ins Handelsregister am Sitze der Gesellschaft einzutragen. Die HR-Eintragungselemente sind [vgl. HRegV 41 Abs. 1]: Firma Unternehmensidentifikations-Nummer Sitz Rechtsdomizil Rechtsform Zeitpunkt... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft hat grundsätzlich einen eigenen Sitz. Der Ort des Sitzes ist nicht frei wählbar befindet sich am tatsächlichen Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aktivitäten, d.h. am... weiterlesen
Bei der Firmenbildung ist folgendes zu beachten: Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze Bei der Bildung einer Firma der KLG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit, der Unübertragbarkeit... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft entsteht aus Konsens Einigung, gemeinsam ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben Falsche Bezeichnung der Gesellschaft (zB einfache Gesellschaft oder nur Nennung... weiterlesen
Vorweg ist für die Errichtung einer Kollektivgesellschaft (KLG) zu unterscheiden: Kaufmännische Gesellschaft Formlose, konkludente Einigung, verbunden mit Eintragungspflicht + HR-Eintragung HR-Eintragung nur von deklaratorischer Bedeutung... weiterlesen
Haftungs-Grundsätze Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist bei der Kollektivgesellschaft (KLG) wie folgt gesetzlich geordnet: Primärhaftung des Sondervermögens der Gesellschaft für die ausschliessliche Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger... weiterlesen
Der aussenstehende (gutgläubige) Dritte hat zu beachten: Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters Voraussetzung Keine der Einzelvertretungsbefugnis entgegenstehenden Eintragungen im Handelsregister (HR) Umfang für alle Rechtshandlungen, die der... weiterlesen
Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist eine sog. verselbständigte Gesamthandgemeinschaft kann durch folgende Elemente charakterisiert werden: Rechtsnatur „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ keine eigene Rechtspersönlichkeit Verfolgung wirtschaftlicher Ziele... weiterlesen
Das Aussenverhältnis der Kollektivgesellschaft (KLG) wird durch folgende Themen geprägt: Verselbständigte Gesamthandschaft Vertretung Haftung... weiterlesen
Es gelten die Regeln der einfachen Gesellschaft. Weiterführende Informationen » Einfache Gesellschaft: Gesellschafterbeschlüsse... weiterlesen
Jedem Kollektivgesellschafter, d.h. sowohl dem nicht geschäftsführenden als auch dem geschäftsführenden, steht zwingend ein umfassendes Einsichtsrecht zu. Eine Einschränkung des Einsichtsrechts ist in der Regel... weiterlesen
Die Regeln für Verteilung von Gewinn und Verlust bei der Kollektivgesellschaft lauten – ergänzend – wie folgt: Vertragliche Regelung Individuelle Verteilung von Gewinn und Verlust... weiterlesen
Ausgangslage Regeln der einfachen Gesellschaft Praxis bei der Kollektivgesellschaft (KLG) Häufige Schaffung einer eigenen Organisation Wichtige Entscheide Versammlung der Kollektivgesellschafter Laufende Geschäfte (Tagesgeschäfte) Zuständigkeit einzelner... weiterlesen
Für die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft (KLG) bestehen: eine Treuepflicht Verpflichtung zur Loyalität gegenüber den Gesellschaft und den Mitgesellschaftern ein Konkurrenzverbot während normaler Zweckverfolgung keine anderweitige... weiterlesen
Das Recht zur Kollektivgesellschaft enthält dazu keine eigenen Regeln. Es gelten die Regeln der einfachen Gesellschaft. Weiterführende Informationen » Einfache Gesellschaft: Beitragsleistungen WULKAN A., Die... weiterlesen
Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wird in folgender Reihenfolge bestimmt: nach Gesellschaftsvertrag nach dem Recht der Kollektivgesellschaft [OR... weiterlesen
Das Wesen der Kollektivgesellschaft (KLG) wird geprägt durch folgende Elemente: Personenbezogenheit Nach aussen hin verselbständigte Gesamthandgemeinschaft Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke Führung eines kaufmännischen Unternehmens Haftung für... weiterlesen
Einleitung Nebst des allgemeinen Verwendungszweckes der Kollektivgesellschaft (KLG) als Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter zur Verbindung von Arbeitskraft, Kapital und Kredit sind folgende Spezialfälle zu konstatieren: Familien-KLG... weiterlesen