Klage aus Gründerhaftung
Kurzdefinition: Klage aus Gründerhaftung Gründer (natürliche und/oder juristische Personen) haften den Aktionären, Gläubigern und der Gesellschaft für den Schaden, den sie absichtlich oder fahrlässig durch... weiterlesen
Kurzdefinition: Klage aus Gründerhaftung Gründer (natürliche und/oder juristische Personen) haften den Aktionären, Gläubigern und der Gesellschaft für den Schaden, den sie absichtlich oder fahrlässig durch... weiterlesen
Kurzdefinition: Auflösungsklage Die Auflösungsklage dient als ‚ultima ratio‘ (meist zum Schutz von Minderheitsaktionären) zur zwangsweisen Auflösung der Gesellschaft (meist gegen den Willen von Mehrheitsaktionären) und... weiterlesen
Kurzdefinition Die Nichtigkeitsklage dient zur Korrektur von unheilbar mangelhaften GV-Beschlüssen und kann daher nur aus absolut zwingenden Gründen gutgeheissen werden. Gesetzliche Grundlage Art. 706 OR... weiterlesen
Kurzdefinition: Anfechtungsklage Mit der Anfechtungsklage kann ein Aktionär/VR Beschlüsse der Generalversammlung anfechten, die gegen Gesetz oder Statuten verstossen. Gesetzliche Grundlage Art. 706 OR VII. Anfechtung... weiterlesen
Kurzdefinition: Sonderprüfungsklage Die sog. «Sonderprüfungsklage» erlaubt es insbesondere Minderheitsaktionären die Gesellschaft betreffende Sachverhalte zwecks Ausübung der eigenen Aktionärsrechte zu beliebigen Zeitpunkten abklären zu lassen. Gesetzliche... weiterlesen
Kurzdefinition: Auskunfts- und Einsichtsklage Die Auskunfts- und Einsichtsklage soll den Zugang zu gesellschaftsinternen Informationen sicherstellen, die zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich sind. Gesetzliche Grundlage Art.... weiterlesen
Kurzdefinition: Stimmrechtsklage Mit der Stimmrechtsklage kann ein Aktionär Beschlüsse der Generalversammlung anfechten, an denen Unbefugte mitgewirkt haben. Gesetzliche Grundlage Art. 691 OR, Abs. 3 II.... weiterlesen
Feststellungsklage = Klageart für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (nur subsidiäre Zulassung, wenn Leistungs- oder Gestaltungsklage nicht möglich) Leistungsklage = Klageart für... weiterlesen
Obligationenrecht OR 706: Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen OR 706a: Verfahren OR 691 Abs. 3: Unbefugte Teilnahme OR 752 ff.: Verantwortlichkeit OR 97 ff.: Die Folgen der... weiterlesen
Entsprechend dem Wortlaut von Art. 754 OR bzw. Gerichtspraxis haften unter den gleichen Voraussetzungen wie Verwalter und Geschäftsführer auch: formell berufene Liquidatoren; effektiv mit der... weiterlesen
Die Gründungshaftung dient in erster Linie dazu, dass das Grundkapital einer neuen Gesellschaft (insbesondere bei Sacheinlagegründungen) ordentlich erbracht wird (Art. 753 OR). Bei einer Schädigung... weiterlesen
Die Prospekthaftung hat die Sicherstellung der dem Aussteller obliegenden Aufklärungspflichten zum Ziel (FIDLEG 35 ff.). Art. 69 FIDLEG 1 Wer in Prospekten, im Basisinformationsblatt oder in... weiterlesen
Auch die Revisionsstelle haftet der Gesellschaft, den einzelnen Aktionären sowie den Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den durch Verletzung seiner Pflichten in verschuldeter Weise verursachten (Kausalzusammenhang) Schaden... weiterlesen
Ein Organ haftet für Verwaltung und Geschäftsführung (Art. 754 OR) wenn er einen Schaden durch Verletzung seiner Pflichten in verschuldeter Weise verursacht (Kausalzusammenhang). Aufgaben /... weiterlesen
Vor Annahme einer Organstellung Auseinandersetzung mit der Gesellschaft bzw. deren Umfeld (früherer Geschäftsverlauf, finanzielle Situation, Potential) Während der Dauer der Organstellung Einrichtung eines «Compliance-Programms» zur... weiterlesen
Gerichtsstand Für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit ist das Gericht am Wohnsitz des beklagten Organs oder Sitz der Gesellschaft zuständig (Art. 40 ZPO). Verfahrenskosten Die Kosten... weiterlesen
Differenzierte Solidarität Dem Geschädigten gegenüber haftet grundsätzlich jedes Organ einzeln. Dies jedoch nur insoweit als ihm der Schaden aufgrund seines eigenen Verschuldens und der Umstände... weiterlesen
Privatrechtliche Verjährung Der Schadenersatzanspruch gegen die persönlich haftenden Organe verjährt (Art. 760 OR): innert 5 Jahren (relative Verjährungsfrist) ab Schadenskenntnis und Kenntnis der haftbaren Person.... weiterlesen
Will ein Organ die Risiken im Zusammenhang mit seinem Auftrag einschränken, so kann er eine Haftpflichtversicherung abschliessen: Erweiterte Berufshaftpflichtversicherung Verfügt das Organ bereits über eine... weiterlesen
Als Voraussetzungen für eine Haftung der Gesellschaftsorgane gelten Schaden, Pflichtverletzung, Kausalzusammenhang und Verschulden: Der entstandene Schaden » Schaden muss auf eine schuldhafte » Verschulden Pflichtverletzung... weiterlesen