Aktiengesellschaft

Aktienkauf / Aktienerwerb

Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert ein Verpflichtungsgeschäft vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend) und ein... weiterlesen

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Tantiemen

Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung. Voraussetzungen: Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach... weiterlesen

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Börsenkotierte AG / Vergütungsvorschriften

Einleitung Volk und Stände haben am 03.03.2013 mit grosser Mehrheit die eidg. Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ angenommen. In Umsetzung des Verfassungsauftrags erliess der Schweizerische Bundesrat... weiterlesen

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Honorar

Die Höhe des VR-Honorars wird durch Einigung zwischen VR-Mitglied und der AG, in grösseren Gesellschaften durch den sog. „Nominierungs- und Entschädigungs-Ausschuss“ des Verwaltungsrats, bestimmt und... weiterlesen

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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung kann vom VR oder von Dritten (Delegation) wahrgenommen werden: Geschäftsführung durch den Gesamt-VR (Nichtdelegation) Ohne Delegation der Geschäftsführung obliegt diese dem Gesamt-VR (vgl.... weiterlesen

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Begriffe und Abgrenzungen

Begriff: Kommanditaktiengesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und... weiterlesen

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Bedeutung und Erscheinungsformen

KMAG-Bedeutung Erstaunlich geringe Verbreitung erstaunlich deshalb, weil die KMAG eine ideale Verbindung von Anlegeraktionären und Unternehmeraktionären ermöglicht In der Praxis ziehen aber die Unternehmeraktionäre die... weiterlesen

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KMAG-Gründung

Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar. Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde Statuten mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein Handelsregisteranmeldung Eintragung der KMAG... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen

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Unterschiede der KMAG zur AG

Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede: Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsrecht... weiterlesen

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Rechtsnatur, Ziele und Motive

Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform durch Verbindung von zwei Arten von... weiterlesen

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Haftung für KMAG-Schulden

Für die KMAG gelten folgende Regeln: Primärhaftung Gesellschaftsvermögen der KMAG Sekundärhaftung unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften subsidiär persönlich unbeschränkt und solidarisch also Haftung... weiterlesen

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Exkurs: Kommanditaktiengesellschaft (KMAG)

Kommanditaktiengesellschaft (KMAG) = AG mit personalistischem Einschlag Die KMAG ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihr Strukturschwerpunkt liegt bei den kapitalbezogenen Elementen. Personell betrachtet,... weiterlesen

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Rechtsstellung der Aktionäre

Der markante Unterschied in der Ausprägung der KMAG bezieht sich auf ihren personalistischen Einschlag, die unterschiedliche Stellung der Gesellschafter. Die differierende Rechtsstellung der zwei Gruppen... weiterlesen

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KMAG-Organisation

Das Recht der KMAG sieht zwingend drei Organe vor: Generalversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsstelle Die Aufgaben der Organe sind aber grundlegend anders als jene der AG. Literatur... weiterlesen

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KMAG-Verantwortlichkeit

An die Verwaltung der KMAG werden die gleichen Sorgfalts-Anforderungen wie für die Organe der AG. Die Verwaltung hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes... weiterlesen

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Ausscheiden aus der Verwaltung

Für das Ausscheiden eines unbeschränkt haftenden Aktionärs gilt folgendes: keine Amtsdauer keine Möglichkeit zur Abberufung durch die Generalversammlung Ausnahme Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus... weiterlesen

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KMAG-Beendigung

Grundsätzlich sind auch für die Beendigung der KMAG die Regeln der AG-Auflösung anwendbar (vgl. OR 770 Abs. 2, Satzteil 1). Zwei Besonderheiten sind indessen auszumachen:... weiterlesen

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KMAG und Steuern

Besteuerung der KMAG Die KMAG wird steuerlich wie die AG behandelt. Weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene sind Sonderbehandlungen vorgesehen [vgl. ISLER E., Zur steuerrechtlichen... weiterlesen