Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Haftung

Die Gesellschafter haften für Gesellschaftsschulden, die sie gemeinsam oder durch Stellvertretung eingegangen sind, persönlich und ausschliesslich primär unbeschränkt solidarisch Da der einfachen Gesellschaft keine eigene... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Vertretung

Die Vertretungsbefugnis und –macht sind bei der einfachen Gesellschaft mangels eigener Rechtspersönlichkeit komplexer als erwartet: Vertretung durch alle Gesellschafter Vertretung durch geschäftsführenden Gesellschafter Vertretung durch... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

AUSSENVERHÄLTNIS

Das Aussenverhältnis der einfachen Gesellschaft wird insbesondere bestimmt durch folgende Elemente: Vertretung Haftung Gesetzliche Grundlage Vertretung: OR 543: Vertretung OR 544: Wirkung der Vertretung Haftung:... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Gesellschaftsbeschlüsse

Die Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Gesellschaft orientieren sich entweder nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regeln: Nach Gesellschaftsvertrag Beschlussbedürftigkeit der Rechtshandlungen? Grundsatz siehe unten, nach Gesetz Festlegung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung betrifft das interne Recht (im Gegensatz zur externen Vertretung) aller Gesellschafter oder einzelner geschäftsführender Gesellschafter. 1. Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter Grundsatz alle Gesellschafter (vgl.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Beitragsleistungen

Grundsatz „Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zu leisten, sei es in Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit“ [OR 531 Abs. 1]. Fokus Die Beitragspflicht orientiert sich... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Wesen

Das Wesen der einfachen Gesellschaft (eG) wird geprägt durch folgende Elemente: Keine eigene Rechtspersönlichkeit Keine Rechtsfähigkeit Keine Parteifähigkeit Keine Handlungsfähigkeit Keine Prozessfähigkeit Keine Betreibungsfähigkeit Personenbezogenheit... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Stille Gesellschaft

Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“: Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert » Exkurs STILLE GESELLSCHAFT Weiterführende... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Verbreitung

Zur Verbreitung der einfachen Gesellschaft bestehen keine statistischen Informationen. Im Alltag lässt sich feststellen, dass die einfache Gesellschaft von grosser praktischer Bedeutung ist, und zwar... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Begriff

Begriff: Einfache Gesellschaft Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Grundlage

Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht Art. 530 – 551: Die einfache Gesellschaft Handelsregisterverordnung (HRegV) Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bundesgesetz... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

INNENVERHÄLTNIS

Grundsätzlich stehen jedem Gesellschafter – unabhängig vom Kapitaleinsatz – die gleichen Rechte zu (vgl. OR 533). Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

GESELLSCHAFTER

Grundsätzliches Obwohl die einfache Gesellschaft eine personenbezogene Gesellschaftsform ist, stellte der Gesetzgeber – wegen des Einsatzes als subsidiäre Gesellschaftsform – nur wenige besondere Anforderungen an... weiterlesen