Vetorechte
Die GmbH-Statuten können einzelnen Gesellschaftern ein Vetorecht gegen bestimmte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einräumen: betroffene Beschlüsse Gesellschafterbeschlüsse Nicht betroffene Beschlüsse Entscheide der Geschäftsführer Ausnahme Unterstellung Geschäftsführerentscheide... weiterlesen