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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Nichtigkeitsklage

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kommt nur bei schwerwiegenden Verstössen gegen geschriebenes oder ungeschriebenes Recht zur Anwendung:

Als nichtig gelten insbesondere folgende Beschlüsse:

  • Materielle Mängel:
    • Missachtung der unentziehbaren Rechte des Gesellschafters
    • Verletzung des Mindeststimmrechts
    • Verletzung der Kontrollrechte
    • Verletzung des Kapitalschutzes
    • Missachtung der GmbH-Grundstrukturen
    • Missachtung des Rechts auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
    • Verletzung der Klagerechte
  • Formelle Mängel:
    • Beschlüsse ohne Einberufung
    • Beschlüsse einer offensichtlich nicht beschlussfähigen Gesellschafterversammlung
    • Protokollierung von Beschlüssen, die nie gefasst wurden
    • Ausnahme
      • Formal nur grob mangelhafte Beschlüsse sind nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar (vgl. Anfechtungsklage)

Bei Geltendmachung der Nichtigkeit über eine Feststellungsklage ist zu beachten:

  • Voraussetzungen
    • siehe oben
  • Verwirkungsfrist?
    • keine Fristgebundenheit
  • Legitimation
    • Aktivlegitimation
      • Jeder, sofern und soweit er ein Feststellungsinteresse hat
      • zB
        • Gesellschafter
        • Geschäftsführer
        • Gläubiger
    • Passivlegitimation
      • GmbH
  • örtliche Zuständigkeit
    • Gericht am Sitz der Gesellschaft
  • Antrag
    • Feststellung der Nichtigkeit des beanstandeten Vorganges
  • Kostenverteilung
    • durch Gericht nach seinem Ermessen

Grundlagen

  • allgemeine Rechtsgrundsätze
  • Judikatur

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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