Leitung
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der... weiterlesen
Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Generalversammlung (vgl. OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der teilnehmenden stimmberechtigten Aktionäre bzw. Vertreter... weiterlesen
Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen: Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter) Gesetzlicher Vertreter: Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand... weiterlesen
Jeder Gesellschafter kann sich für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gesetzliche Grundlage OR 805 Abs. 5 Ziffer 8 OR 689 Abs. 2 Weiterführende... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der Gesellschafterversammlungs-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung die Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. Gesellschafterversammlung-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung und Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. GV-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Traktandierung Der die Gesellschafterversammlung Motivierende (Geschäftsführung, Revisionsstelle oder Liquidatoren; ferner Gesellschafter, die zusammen 10 % des Stammkapitals vertreten; OR 805 iVm OR 699 Abs. 3)... weiterlesen
Traktandierung Der die GV Motivierende (VR, Aktionäre, die mind. 10 % des AK besitzen oder Aktien im Nennwert von mind. CHF 1 Mio. vertreten) bestimmen:... weiterlesen
Tagungsort der Generalversammlung Für den Versammlungsort gelten zur Zeit folgende Prinzipien: Regelfall: Schweiz Ausnahme: Ausland (geplant » Aktienrechtsrevision) Voraussetzungen Statutarische Erlaubnis Zustimmung aller Aktionäre und /... weiterlesen
Sachbedingt sind mit der Gesellschafterversammlungs-Einberufung bekannt zu geben: Versammlungsort Versammlungsdatum Versammlungsbeginn Verhandlungsgegenstände (Traktanden) Anträge der Geschäftsführung oder der einberufenden Gesellschafter, Revisionsstelle oder Liquidatoren (vgl. OR... weiterlesen
Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Generalversammlung (o. GV): Die Aktionäre Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige Teilnahme-Dispensation führt zur... weiterlesen
Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Gesellschafterversammlung (o. GV): Die Gesellschafter (Geschäftsführer so miterfasst) Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der Gesellschafterversammlungs-Einberufung gilt es folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 3 Satz... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen
Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt sind: Geschäftsführung: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Revisionsstelle: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Einladung der Revisionsstelle... weiterlesen
Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind: Verwaltungsrat: Grundlagen Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1) Statuten VR-Einberufungs-Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Ausnahme anderslautende Statuten... weiterlesen
Das GmbH-Recht kennt folgende Arten von Gesellschafterversammlungen: Ordentliche Gesellschafterversammlung (kurz: o. GV) Abhaltung innert 6 Monaten seit Ende des Geschäftsjahres (OR 805 Abs. 2) OR... weiterlesen
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Die Durchführung einer Gesellschafterversammlung beschlägt folgende Aspekte: Arten der Gesellschafterversammlung Einberufungsrecht Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Daten Traktandierung Dokumentierung Teilnehmer-Zulassungsprüfung Stellvertretung Leitung Protokoll Auskünfte von Geschäftsführer und... weiterlesen
Der Durchführung einer Generalversammlung setzt vorteilhafterweise zur Ablauforientierung ein Drehbuch mit folgender Agenda voraus: Arten der Generalversammlung Einberufungsrecht Einberufung ordentliche GV Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Tagungsort... weiterlesen