Stellvertretung
Jeder Gesellschafter kann sich für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gesetzliche Grundlage OR 805 Abs. 5 Ziffer 8 OR 689 Abs. 2 Weiterführende... weiterlesen
Jeder Gesellschafter kann sich für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gesetzliche Grundlage OR 805 Abs. 5 Ziffer 8 OR 689 Abs. 2 Weiterführende... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der Gesellschafterversammlungs-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung die Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. Gesellschafterversammlung-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung und Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. GV-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen
Traktandierung Der die Gesellschafterversammlung Motivierende (Geschäftsführung, Revisionsstelle oder Liquidatoren; ferner Gesellschafter, die zusammen 10 % des Stammkapitals vertreten; OR 805 iVm OR 699 Abs. 3)... weiterlesen
Traktandierung Der die GV Motivierende (VR, Aktionäre, die mind. 10 % des AK besitzen oder Aktien im Nennwert von mind. CHF 1 Mio. vertreten) bestimmen:... weiterlesen
Tagungsort der Generalversammlung Für den Versammlungsort gelten zur Zeit folgende Prinzipien: Regelfall: Schweiz Ausnahme: Ausland (geplant » Aktienrechtsrevision) Voraussetzungen Statutarische Erlaubnis Zustimmung aller Aktionäre und /... weiterlesen
Sachbedingt sind mit der Gesellschafterversammlungs-Einberufung bekannt zu geben: Versammlungsort Versammlungsdatum Versammlungsbeginn Verhandlungsgegenstände (Traktanden) Anträge der Geschäftsführung oder der einberufenden Gesellschafter, Revisionsstelle oder Liquidatoren (vgl. OR... weiterlesen
Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Generalversammlung (o. GV): Die Aktionäre Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige Teilnahme-Dispensation führt zur... weiterlesen
Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Gesellschafterversammlung (o. GV): Die Gesellschafter (Geschäftsführer so miterfasst) Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der Gesellschafterversammlungs-Einberufung gilt es folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 3 Satz... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen
Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt sind: Geschäftsführung: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Revisionsstelle: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Einladung der Revisionsstelle... weiterlesen
Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind: Verwaltungsrat: Grundlagen Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1) Statuten VR-Einberufungs-Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Ausnahme anderslautende Statuten... weiterlesen
Das GmbH-Recht kennt folgende Arten von Gesellschafterversammlungen: Ordentliche Gesellschafterversammlung (kurz: o. GV) Abhaltung innert 6 Monaten seit Ende des Geschäftsjahres (OR 805 Abs. 2) OR... weiterlesen
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Die Durchführung einer Gesellschafterversammlung beschlägt folgende Aspekte: Arten der Gesellschafterversammlung Einberufungsrecht Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Daten Traktandierung Dokumentierung Teilnehmer-Zulassungsprüfung Stellvertretung Leitung Protokoll Auskünfte von Geschäftsführer und... weiterlesen
Der Durchführung einer Generalversammlung setzt vorteilhafterweise zur Ablauforientierung ein Drehbuch mit folgender Agenda voraus: Arten der Generalversammlung Einberufungsrecht Einberufung ordentliche GV Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Tagungsort... weiterlesen
Die Befugnisse der Gesellschafterversammlung sind nicht allumfassend, können sie gar nicht sein, weil es sich um ein sog. Innenorgan handelt. Die Befugnisse der Gesellschafterversammlung gliedern... weiterlesen
Die Befugnisse der Generalversammlung sind nicht allumfassend, können sie gar nicht sein, weil es sich um ein sog. Innenorgan handelt. Die Befugnisse der GV gliedern... weiterlesen
Die Generalversammlung (GV) ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Aktionäre das oberste Organ der AG (vgl. OR 698 Abs. 1) das Organ, welches für... weiterlesen