Die Entschädigung des VR-Mitglieds für seine Tätigkeit erfolgt entweder durch Bezahlung eines VR-Honorares oder durch Ausschüttung von Tantiemen.
Bei börsenkotierten Aktiengesellschaften hat eine Offenlegung der Entschädigung zu erfolgen:
Literatur
- BDO, Wieviel verdienen Verwaltungsräte?, Ausgaben 1999, 2002, 2005, 2008 und 2011