Arten
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Die Durchführung einer Gesellschafterversammlung beschlägt folgende Aspekte: Arten der Gesellschafterversammlung Einberufungsrecht Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Daten Traktandierung Dokumentierung Teilnehmer-Zulassungsprüfung Stellvertretung Leitung Protokoll Auskünfte von Geschäftsführer und... weiterlesen
Der Durchführung einer Generalversammlung setzt vorteilhafterweise zur Ablauforientierung ein Drehbuch mit folgender Agenda voraus: Arten der Generalversammlung Einberufungsrecht Einberufung ordentliche GV Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Tagungsort... weiterlesen
Die Befugnisse der Gesellschafterversammlung sind nicht allumfassend, können sie gar nicht sein, weil es sich um ein sog. Innenorgan handelt. Die Befugnisse der Gesellschafterversammlung gliedern... weiterlesen
Die Befugnisse der Generalversammlung sind nicht allumfassend, können sie gar nicht sein, weil es sich um ein sog. Innenorgan handelt. Die Befugnisse der GV gliedern... weiterlesen
Die Generalversammlung (GV) ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Aktionäre das oberste Organ der AG (vgl. OR 698 Abs. 1) das Organ, welches für... weiterlesen
Die Gesellschafterversammlung ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Gesellschafter das oberste Organ der GmbH (vgl. OR 804 Abs. 1) Der Begriff „oberstes Organ“ ist... weiterlesen
Die GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Stammanteile „zurückkaufen“: Motive: Verbesserung der Eigenkapitalrendite Unternehmensübernahme mit zB befristeter Andienungspflicht für alle übrigen Stammanteile an die GmbH,... weiterlesen
Die AG kann von ihren Aktionären eigene Aktien „zurückkaufen“: Motive: Erhöhung der Eigenkapitalrendite Positive Bewertung von Aktienrückkäufen durch Börse Ursachen: zu grosszügige Eigenkapitalausstattung überschüssige Liquidität... weiterlesen
Der Erwerb eigener Aktien durch die AG steht im Widerspruch zum Kapitalschutz-Anliegen des Gesetzgebers. Aus dem Blickwinkel des Going concern principle kann der Erwerb eigener... weiterlesen
Führungspflicht Die GmbH hat ein Anteilsbuch zu führen (vgl. OR 790). Zuständigkeit Die Verantwortung für Führung und Korrektheit des Anteilsbuchs liegt bei den Geschäftsführern. Inhalt... weiterlesen
Im Aktienbuch dürfen und können nur Namenaktionäre eingetragen werden. Der Aktienbucheintrag ist für die Realisierung der Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) notwendig. Eintragung: Vinkulierung vorbehalten, ist ein... weiterlesen
Ausserbörslicher Aktienerwerb Die Übertragung von Aktien für Inhaber- und Namen-Titel unterschiedlich: Inhaberaktien mit Titelausstellung Übertragung durch blosse Besitzesübergabe ohne Titelausstellung Zession Namenaktien mit Titelausstellung Übertragung... weiterlesen
Die „Nichtausstellung“ von Aktientitel ist in zwei Bereichen anzutreffen: Verzicht auf Titeldruck: aus Sicherheitsgründen (zur Vermeidung des Verlust- und Diebstahlrisikos) in geschlossenen KMU-Gesellschaften Sammelverwahrung: vereinfachter... weiterlesen
Einzeltitel Die Ausgabe physischer Titel (Wertpapier, vgl. OR 683 f.) erleichtert die Aktienübertragung ermöglicht es dem Aktionär, sich in einfacher Form für seine Vermögensrechte und... weiterlesen
Grundsatz „Nennwertprinzip“ Wegen des sog. „Nennwertprinzips“ im Aktienrecht hat jede Aktie einen Nennwert in Schweizerwährung. Mindest-Nennwert Der Nennwert der Aktien hat mindestens zu betragen: CHF... weiterlesen
Die Aktien können in funktioneller Hinsicht wie folgt differenziert werden: Aktien nach Übertragungsart: Die Aktien können lauten auf den Inhaber (Inhaberaktien) Aufgrund des Bundesgesetzes zur... weiterlesen
Der Stammanteil verkörpert die Beteiligungsrechte an der GmbH (das Stimmrecht knüpft an der Gesellschafterstellung an). Die Ausgestaltung und die Rechte aus dem Stammanteil sind erläuterungsbedürftig:... weiterlesen
Die Aktien und die weiteren Beteiligungspapiere verkörpern ihre Beteiligungs- und ggf. Stimmrechte an der AG. Ihre Ausgestaltung und ihre Rechte sind erklärungsbedürftig: Aktie Die Aktie... weiterlesen
Das Partizipationsscheinkapital ist eine Erscheinung der Praxis bzw. bekannt aus dem Aktienrecht (vgl. OR 656a ff. unten). Das Partizipationskapital ist in Teilsummen, in sog. „Partizipationsscheine“... weiterlesen