Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Gesellschafter das oberste Organ der GmbH (vgl. OR 804 Abs. 1) Der Begriff „oberstes Organ“ ist... weiterlesen
Die Gesellschafterversammlung ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Gesellschafter das oberste Organ der GmbH (vgl. OR 804 Abs. 1) Der Begriff „oberstes Organ“ ist... weiterlesen
Die GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Stammanteile „zurückkaufen“: Motive: Verbesserung der Eigenkapitalrendite Unternehmensübernahme mit zB befristeter Andienungspflicht für alle übrigen Stammanteile an die GmbH,... weiterlesen
Die AG kann von ihren Aktionären eigene Aktien „zurückkaufen“: Motive: Erhöhung der Eigenkapitalrendite Positive Bewertung von Aktienrückkäufen durch Börse Ursachen: zu grosszügige Eigenkapitalausstattung überschüssige Liquidität... weiterlesen
Der Erwerb eigener Aktien durch die AG steht im Widerspruch zum Kapitalschutz-Anliegen des Gesetzgebers. Aus dem Blickwinkel des Going concern principle kann der Erwerb eigener... weiterlesen
Führungspflicht Die GmbH hat ein Anteilsbuch zu führen (vgl. OR 790). Zuständigkeit Die Verantwortung für Führung und Korrektheit des Anteilsbuchs liegt bei den Geschäftsführern. Inhalt... weiterlesen
Im Aktienbuch dürfen und können nur Namenaktionäre eingetragen werden. Der Aktienbucheintrag ist für die Realisierung der Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) notwendig. Eintragung: Vinkulierung vorbehalten, ist ein... weiterlesen
Ausserbörslicher Aktienerwerb Die Übertragung von Aktien für Inhaber- und Namen-Titel unterschiedlich: Inhaberaktien mit Titelausstellung Übertragung durch blosse Besitzesübergabe ohne Titelausstellung Zession Namenaktien mit Titelausstellung Übertragung... weiterlesen
Die „Nichtausstellung“ von Aktientitel ist in zwei Bereichen anzutreffen: Verzicht auf Titeldruck: aus Sicherheitsgründen (zur Vermeidung des Verlust- und Diebstahlrisikos) in geschlossenen KMU-Gesellschaften Sammelverwahrung: vereinfachter... weiterlesen
Einzeltitel Die Ausgabe physischer Titel (Wertpapier, vgl. OR 683 f.) erleichtert die Aktienübertragung ermöglicht es dem Aktionär, sich in einfacher Form für seine Vermögensrechte und... weiterlesen
Grundsatz „Nennwertprinzip“ Wegen des sog. „Nennwertprinzips“ im Aktienrecht hat jede Aktie einen Nennwert in Schweizerwährung. Mindest-Nennwert Der Nennwert der Aktien hat mindestens zu betragen: CHF... weiterlesen
Die Aktien können in funktioneller Hinsicht wie folgt differenziert werden: Aktien nach Übertragungsart: Die Aktien können lauten auf den Inhaber (Inhaberaktien) Aufgrund des Bundesgesetzes zur... weiterlesen
Der Stammanteil verkörpert die Beteiligungsrechte an der GmbH (das Stimmrecht knüpft an der Gesellschafterstellung an). Die Ausgestaltung und die Rechte aus dem Stammanteil sind erläuterungsbedürftig:... weiterlesen
Die Aktien und die weiteren Beteiligungspapiere verkörpern ihre Beteiligungs- und ggf. Stimmrechte an der AG. Ihre Ausgestaltung und ihre Rechte sind erklärungsbedürftig: Aktie Die Aktie... weiterlesen
Das Partizipationsscheinkapital ist eine Erscheinung der Praxis bzw. bekannt aus dem Aktienrecht (vgl. OR 656a ff. unten). Das Partizipationskapital ist in Teilsummen, in sog. „Partizipationsscheine“... weiterlesen
Die Aktionäre können dem Aktienkapital ein Partizipationskapital beifügen. Partizipationsscheine sind eine Erscheinung der Praxis und dann nachträglich ins Gesetz aufgenommen worden. Definition: Das Partizipationskapital (PS-Kapital)... weiterlesen
(auch Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Wiedererhöhung) Ziele: Finanzielle Sanierung (wirtschaftliche Sanierung im Gegensatz zur blossen Bilanzsanierung) Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand bei einer Wiedererhöhung auf das... weiterlesen
(auch Aktienkapital-Herabsetzung bei gleichzeitiger Aktienkapital-Wiedererhöhung [i.c. auf die Höhe des ursprünglichen Aktienkapitals]) Ziele: Finanzielle Sanierung (wirtschaftliche Sanierung im Gegensatz zur blossen Bilanzsanierung) Änderungen gegenüber dem... weiterlesen
Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird als Instrument für die Bilanzsanierung eingesetzt. Es gilt dabei folgender Verfahrensablauf: Kapitalerhöhung Liberierung durch Verrechnung Verrechnung des Guthabens... weiterlesen
Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird oft als Instrument für die Bilanzsanierung eingesetzt. Der Ablauf ist der Folgende: Kapitalerhöhung Verrechnungsliberierung Liberierung durch Verrechnung des... weiterlesen
(auch Deklaratorische Aktienkapital-Herabsetzung) Ziele: Bilanzsanierung Der Nennwert der Aktien wird in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen inneren Wert gebracht; der Verlustvortrag wird eliminiert, ein Mittelabfluss an... weiterlesen