Gesetzliche Grundlagen
OR 41 – 61 Diverse Spezialgesetze BG über den Straßenverkehr vom 19. Dezember 1958 (Strassenverkehrsgesetz/SVG) SR 741.01. BG über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948... weiterlesen
OR 41 – 61 Diverse Spezialgesetze BG über den Straßenverkehr vom 19. Dezember 1958 (Strassenverkehrsgesetz/SVG) SR 741.01. BG über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948... weiterlesen
Der Arrest dient dazu, bei einer Betreibung die Forderung zu sichern: Mit Hilfe eines Arrestbegehrens kann ein Gläubiger die vorläufige Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte seines Schuldners... weiterlesen
Am 1. Januar 2013 sind verschiedene Gestzesänderungen in Kraft getreten: Neues Namens- und Bügerrecht für Ehepaare, Änderungen im Rechnungslegungsrecht für Unternehmen, härtere Strafen für Raser... weiterlesen
Im Baugewerbe wird eine Solidarhaftung der gesamten Auftragskette eingeführt, um Lohndumping auf Baustellen zu verhindern. Der Bundesrat hat die verstärkte Solidarhaftung per per 15. Juli... weiterlesen
Um sich gegen die Kostenrisiken eines allfälligen Rechtsstreits abzusichern, kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese decken jedoch nur bestimmte Streitigkeiten und zahlen nur unter bestimmten... weiterlesen
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Gegenstand Grundlage Beschreibung Rechtsträger FusG 2 lit. a Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen Gesellschaften FusG 2 lit. b Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)... weiterlesen
In Europa bieten derzeit folgende Versicherer D&O-Versicherungen an: Abraxas Insurance Swiss Underwriting Center Tödistrasse 48 CH-8022 Zürich Tel: 044 206 40 08 Fax: 044 206... weiterlesen
Organe sollten nicht auf Regressansprüche gegen Mitorgane zu Lasten des Versicherers verzichten. Ein trotzdessen erfolgter Verzicht kann Folgen zeitigen (Leistungsreduktion, Schadenersatz etc.).... weiterlesen
Die Versicherer sehen Selbstbehalte vor, und zwar Selbstbehalte zu Lasten des versicherungsnehmenden Unternehmens der Organpersonen. Meistens werden Selbstbehalte individuell festgesetzt. Der Standardselbstbehalt beträgt in der... weiterlesen
Die Versicherungsnehmerin und/oder die Organe und Kadermitarbeiter haben das Schadenereignis meist innert bestimmter Frist, nach VVG binnen 2 Jahren, dem Versicherer anzuzeigen.... weiterlesen
Viele Versicherer verlangen, dass die Versicherungsnehmerin Veränderungen, die eine Reflex auf den Versicherungsvertrag und seine Deckung haben, zu melden sind.... weiterlesen
Die D&O-Versicherungen sind meistens befristet, eventuell mit Verlängerungsoption automatischer Vertragsverlängerung. Grundsätzlich müssen schädigendes Ereignis und Schadensgeltendmachung während der Versicherungsdauer stattfinden. Ausnahmen: siehe Deckungs-Erweiterungen – sachlich... weiterlesen
Auch bei D&O-Versicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. Dabei wird differenziert zwischen: Allgemeinen Deckungs-Ausschlüssen: Eigenschaden-Ausschluss (D&O-Versicherung ist keine Kaskoversicherung) je Versicherer unterschiedlich, von Ausschluss über Teilersatz bis... weiterlesen
Bei entsprechender Versicherungsvertrags-Abrede können in die Deckung mit einbezogen werden: Personell mitangeklagte Mitarbeiter Ehegatten, Erben und Vertreter der beklagten Organe und Kadermitarbeiter mitversicherte Tochtergesellschaften, deren... weiterlesen
Personenkreis Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger: Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin Dritte Behörden infolge Gesetzesverletzungen Aktionäre im Namen der Gesellschaft Grossaktionäre (major shareholders) Minderheitsaktionäre... weiterlesen
Die D&O-Deckung gilt in der Regel für alle exekutiven Organe (strategische und operative Führungsebene), nämlich: Mitglieder des Verwaltungsrates Mitglieder der Geschäftsleitung Höhere leitende Angestellte, welche... weiterlesen
Grundsätzlich geniessen die Organe und das Kader der Versicherungsnehmerin Versicherungsschutz. Ist eine Muttergesellschaft Versicherungsnehmerin, so gilt die Deckung auch für: Tochtergesellschaften Mindestbeteiligung ev. automatische Versicherungsdeckung... weiterlesen
Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, deren Organe D&O-versichert sind. Tendenz Nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU (PME) decken zusehends ihre D&O-Risiken ab. Prämienaufteilung USA: 90 %... weiterlesen
Der Abschluss von D&O-Versicherungen ist komplex und zeitaufwändig. Underwriting-Prozess Mit Vorteil wird dafür ein erfahrener Versicherungsbroker beigezogen, der als Entscheidungsgrundlage die Bedürfnisse der Versicherungsnehmerin abklärt,... weiterlesen