Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10 ) Art. 52 AHVG Haftung Abs. 1 Fügt ein Arbeitgeber... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10 ) Art. 52 AHVG Haftung Abs. 1 Fügt ein Arbeitgeber... weiterlesen
Die Haftung des Arbeitgebers bzw. seiner Organe nach AHVG 52 ist eine Verschuldenshaftung öffentlichen Rechts. Art. 52 AHVG Haftung, Abs. 1: Fügt ein Arbeitgeber durch... weiterlesen
Checklisten als PDF: Checkliste: Liquiditätskrise (PDF, 29 KB) Checkliste Liquiditätsverbesserung Vorausschauend Liquidität beschaffen (zB über Unternehmensanleihen) Intensivierung Kontakt mit der Hausbank besseres management des working... weiterlesen
Feststellung (begründetet) Besorgnis einer Überschuldung Massnahmen Erstellung einer Zwischenbilanz Vorlage der Revisionsstelle Ergebnisse Folgemassnahmen Überschuldung zu Fortführungs- und zu Veräusserungs- werten Überschuldung nur zu Fortführungs-werten... weiterlesen
Problemkreise Gegenstand Bis zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit Nach der Feststellung der Sanierungsfähigkeit Betriebsweiterführung Gefahr der Gläubigerbenachteiligung Beschaffung neuer liquider Mittel Strategie Unbekannt Bekannt Gebundene Unternehmensaktiven... weiterlesen
Möglichkeit des Schuldners: Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung über das Vermögen des konkursfähigen Schuldner zu verlangen Rechtsnatur: zwangsvollstreckungsrechtliches Antragsrecht Rechtsgrundlage: SchKG 190 Abs. 1 Ziff. 2... weiterlesen
Möglichkeit des Schuldners: Insolvenzerklärung Rechtsnatur: freiwilliger Akt des Schuldners Rechtsgrundlage: SchKG 191 Wirkung: Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern... weiterlesen
Frage: Wann tritt die Liquiditätskrise ein: Vor, gleichzeitig mit oder nach der Überschuldungskrise? Gegenstand ZUnf ohne UeSch ZUnf vor UeSch ZUnf gleichz. mit oder nach... weiterlesen
Eine Zahlungseinstellung ist gegeben, wenn der Schuldner Unbestrittene fällige Forderungen nicht mehr tilgt Betreibungen auflaufen lässt Rechtsvorschlag erhebt, um nicht bezahlen zu müssen Kleinschulden nicht... weiterlesen
Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners macht sich beim Gläubiger bemerkbar durch hin und wieder schleppende Zahlung (Zeitpunkt-Illiquidität) dauernd schleppende Zahlung (Zeitraum-Illiquidität) Zahlungseinstellung Insolvenzerklärung des Schuldners.... weiterlesen
Zahlungsunfähigkeit Bei der Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner dauernd seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Liquiditätskrise Die Liquiditätskrise ist manchmal temporär, manchmal der Verbote der Überschuldungskrise.... weiterlesen
Bei der Liquiditätskrise fehlt es dem Unternehmen am Working capital. Die Liquiditätskrise zeichnet sich aus durch einen Mangel an liquiden Mitteln, der so weit gehen... weiterlesen
Checkliste Eigenkapitalquote: Formel: Eigenkapital —————————– Gesamtkapital x 100 Checkliste Verschuldungsgrad Formel: Fremdkapital ————————– Eigenkapital x 100 Checkliste Konkursmeidung Realität erkennen Haftung begrenzen Experten einschalten Sanierung... weiterlesen
Gegenstand: Voraussetzungen: Konkursaufschub oder Nachlassstundung Antrag des VR Aussicht auf Sanierung www.konkursaufschub.ch www.nachlassstundung.ch www.konkurseroeffnung.ch... weiterlesen
Feststellung: Überschuldung ohne Aussicht auf Rangrücktritt, Sanierung und Nachlassstundung Massnahme: Benachrichtigung des Richters durch den VR Dokumentengrundlage: Bücher + Beurteilung der Sanierungsabklärung Gesetzliche Grundlage: OR... weiterlesen
In folgenden 3 Fällen ist es zulässig, trotz Überschuldung gemäss Fortführungs- und Liquidationsbilanz den Richter nicht zu benachrichtigen: Rangrücktritt Nachlassstundungsgesuch sofortige Sanierung. Rangrücktritt Gegenstand: Gesellschafterdarlehen,... weiterlesen
Feststellung: (begründete) Besorgnis einer Überschuldung Massnahmen: Erstellung einer Zwischenbilanz Vorlage der Revisionstelle Ergebnis Variante 1: Überschuldung zu Fortführungs- und Veräusserungswerten Folgemassnahmen: Benachrichtigung des Richters druch... weiterlesen
Feststellung: Hälfte des AK und der Reserven nicht mehr gedeckt Massnahmen: Einberufung einer GV durch VR Antrag auf Sanierungsmassnahmen Dokumentengrundlage: letzte Jahresbilanz Gesetzliche Grundlage: OR... weiterlesen
Die Überschuldungskrise gefährdet den Unternehmensfortbestand und endet im schlechtesten aller Fälle im Konkurs. Pflicht zur finanziellen Überwachung durch den VR Der VR hat die Finanzverantwortung... weiterlesen
Prävention ist die Kunst der vorausschauenden Problemvermeidung Die Marktpräsenz verlangt von jedem Unternehmen, sich neuen Herausforderungen zu stellen und Chancen zu nutzen. Chancen sind aber... weiterlesen