Adäquater Kausalzusammenhang
Zwischen der Fehlerhaftigkeit des Produktes und dem Schaden muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, d.h. die Fehlerhaftigkeit des Produkts muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem... weiterlesen
Zwischen der Fehlerhaftigkeit des Produktes und dem Schaden muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, d.h. die Fehlerhaftigkeit des Produkts muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem... weiterlesen
Der Schaden an Personen sind voll und unabhängig von der Nutzung (also auch bei gewerblicher) zu ersetzen. Der Schaden, den ein fehlerhaftes Produkt an privat... weiterlesen
Als fehlerhaft gilt ein Produkt, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist; insbesondere sind zu berücksichtigen:... weiterlesen
In Art.2 PrHG wird der Hersteller definiert. Das Gesetz geht davon aus, dass alle am Produktionsprozess Beteiligten haften sollen. Der Produzent Die Person, die das... weiterlesen
Als Produkte im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) gelten: jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet,... weiterlesen
Positive Voraussetzungen Um die Haftung des Herstellers zu bejahen, müssen folgende Voraussetzungen (Definition gemäss PrHG) kumulativ gegeben sein: Hersteller / Importeur / Händler (Art. 2)... weiterlesen
Die Schadenersatzpflicht wird (analog zu OR 44 I) herabgesetzt, wenn und soweit eine grobe Pflichtverletzung der Ausgleichskasse für die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens adäquat... weiterlesen
Gewährt die Ausgleichkasse einen Zahlungsaufschub, führt dies zum Abweichen von gesetzlichen Zahlungsterminen und damit zu einem Rechtfertigungsgrund (BGE v. 24.9.2001, H 343/00). Ausschluss Ein Zahlungsaufschub... weiterlesen
Auf den Rechtfertigungsgrund der Business Defense (vgl. BGE v. 18.05.2005, H 195/04) kann sich berufen, wer (kumulativ): sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet für... weiterlesen
Geht der Arbeitgeber aus schützenswerten unternehmerischen oder betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine Abhängigkeit zur kreditierenden Bank ein (z.B. durch Globalzession) und fehlt ihm damit ein finanzieller Spielraum,... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang AHVG 52 spricht betreffend Widerrechtlichkeit von „Vorschriften missachten“. Verlangt wird bei der... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang AHVG 52-Schadensbegriff Ein Schaden gemäss AHVG 52 liegt vor, wenn der Ausgleichkasse... weiterlesen
Muster 1: Schreiben an Ausgleichskasse Schreiben an Ausgleichskasse betreffend Revision (PDF, 14 KB) Muster 2: Schreiben an Bank Schreiben an Bank betreffend nicht ausgelöster Vergütung... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Der Schadenersatzanspruch gemäss AHVG 52 kann solange geltend gemacht werden, als er... weiterlesen
Checkliste für Mandatsannahme für Organstellung Kriterien für Mandatsannahme festlegen und prüfen, ob erstellt Finanzkraft der anderen VR-Mitglieder checken (wegen Solidarhaftung) D&O-Versicherung abschliessen (lassen); Selbstbehalt und... weiterlesen
Solidarhaftung Mehrere Arbeitgeberorgane (formelle, materielle oder faktische) haften gemäss Gerichtspraxis solidarisch, falls sie tatsächlich für denselben Schaden verantwortlich sind (EVG v. 26.02.2003, H 191/00). Achtung:... weiterlesen
Einleitung Das Inkasso einer rechtskräftigen Schadenersatzforderung kann erfolgen durch Verrechnung Betreibung Verrechnung Die Schadenersatzforderung kann mit einer Forderung des Haftpflichtigen gegenüber der Ausgleichskasse verrechnet werden.... weiterlesen
Haftpflichtige Person: Arbeitgeber oder Organ Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Ausgangslage AHVG 52 nennt den Arbeitgeber als... weiterlesen
Eine Haftpflicht nach AHVG 52 setzt voraus: Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang... weiterlesen
Gegen den Beschwerdeentscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichtes kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 17.... weiterlesen